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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige z.B. bei folgendem Fall: Ein Internetshop verkauft Waren nach Japan, dort werden diese Waren wiederum weiterverkauft (Antiquitäten). Nun benutzt ein guter japanischer Stamm-Kunde die Fotos aus dem Deutschen Internetschop (Hinweise auf das Copyright sind dort sogar auf japanisch). Nach einer freundlichen Ermahnung (man bietet ihm sogar an die Bilder zu beutzten, wenn ein Link auf den deutschen Shop erfolgt, was der Kunde allerdings nicht machen will) nimmt er die Fotos wieder raus ... Wochen später findet der Deutsche wieder Bilder und diesmal sogar Auszüge aus den eigenen Verkaufstexten (mit dem Zusatz "the explanatory note of Germany" = "Die Beschreibung aus Deutschland") in dem japansichen Shop! |
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| Also wenn man wirklich vorgehen möchte, dann würde ich hier einen spezialisierten Anwalt aufsuchen. Zwar bestehen zwischen Japan und Deutschland auch Abkommen über Urheberrechte (wie z.B. TRIPS), aber wie die Durchsetzbarkeit aussieht, kann ich leider nichts sagen.
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| Hallo, ich hab da auch 2 fragen richtung Japan. 1. Ich lese ständig, das man Fan Übersetzungen von Animes und Mangas, die in Deutschland noch nicht lizensiert sind legal Downloaden darf. stimmt das tatsächlich? Und falls nicht, würde man dann ne klage vom deutschen oder Japanisch staat befürchten müssen? 2. Wie sieht das bei Japanischer Musik aus, die ich nicht im Radio hören kann und auch keine CD's in deutschland kaufen kann? Ich seh zwar in beiden Punkten ziemlich Schwarz, wäre aber nett, wenn man mich da richtig aufklären kann ^_^ |
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| Zitat:
Vom Staat muss man garnichts befürchten, weder vom Deutschen, noch vom Japanischen. Dem ist das eigentlich egal. Stören tut sich der Urheber oder Rechteinhaber, der wird entsprechende Stellen einschalten, in der Regel einen Anwalt. Zitat:
Das man sie nicht in D. kaufen kann, ist meiner Meingung unerheblich. Man kann sie schließlich auch online bestellen. Webseiten lassen sich entweder durch Babbelfish oder Google übersetzen oder man sucht sich eine englischsprachige Webseite.
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| Erstmal danke für die infos. Styx: "Vom Staat muss man garnichts befürchten, weder vom Deutschen, noch vom Japanischen. Dem ist das eigentlich egal. Stören tut sich der Urheber oder Rechteinhaber, der wird entsprechende Stellen einschalten, in der Regel einen Anwalt." Würde das heißen, das wenn ich illegale dateien auf dem Rechner hab und die Polizei davon wüste, ich trotzdem nichts zu befürchten hätte, solange der Urheber nicht klagt? Klingt zu schön um war zusein. ^_^ Aber sicherlich könnte man in dem Fall davon ausgehen, das sie dem Urheber dies dann mitteilen und er dann ne klage einreicht. sind sicherlich dumme fragen. Ich hab da aber null ahnung. |
| Tags: japan, urheberrecht, verletzt |
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