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| Anzeige Hallo, Wie wir ja sicher schon alle wissen (sollten) darf man nicht so einfach Landkarten kopieren und ins Internet stellen. Wenn es in einem Forum um dieses Thema geht, lese ich oft, dass man die Karte ja einfach nachzeichnen kann. Nehmen wir mal an, dass Person A für seinen Onlineshop eine Landkarte von Berlin braucht. Darum digitalisiert er die Landkarte von Firma B und verändert die Lage der Straßen und die Dicke und Breite so, dass man wirklich nicht mehr erkennen kann, dass Firma B als Vorlage diente. Firma B kann jetzt nicht nachweisen, dass es ihre Karte war, die Person A genutzt hat ABER dennoch brauchte Person A irgendwelche Hilfsmittel, um eine solche Karte zu erstellen: Er braucht eine Vorlagekarte oder Satelitenfotos (mit einem Nutzungsvertrag, dass er diese als Vorlagen für seine eigenen Kopien nutzen darf) ... oder er müste mit seinen eigenen Luftbildern belegen können, wie er an die Karteninformationen gekommen ist. Ist es denn bei einem Rechtsstreit immer so, dass der Geschädigte (Firma B) nachweisen muss, dass sie geschädigt worden ist von Person A, oder gibt es auch Situationen in denen Person A offenlegen muss (nachweisen muss) wie das Produkt ohne Schädigung anderer Interessen entstanden ist? Geändert von Grille (03.12.2007 um 14:40 Uhr). |
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| Ich würde sagen das kein eigenes Urheberrecht vorliegt. Denn Urheber ist man nur, wenn man eine individuelle geistige Schöpfung erbracht hat. Das einfache Abzeichnen eines Werkes ist keine solche Handlung, es ist lediglich eine Kopie, genauso als ob man sie unter einem Scanner oder einem Kopierer gelegt hätte. Für die private Verwendung wäre dies ja durchaus zulässig, aber nicht für die Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung. Sprich: Einstellen auf einer Webseite. Dies wäre auch bei einer von Hand kopierten Landkarte aus meiner Sicht unzulässig und der Rechteinhaber kann genauso abmahnen und auf Unterlassung fordern wie bei jeder anderen Kopie. Das er natürlich nachweisen muss, das sein Werk als Kopiervorlage verwendet wurde, ist meiner Meinung nach obligatorisch. Aber dies wird er auch können. Die meisten Landkarten unterscheiden sich schon in manchen Dingen, wie z.B. der Positionierung von Straßen- oder Ortsnamen usw.. Man muss ja nur die kopierte Variante über das Original legen um festzustellen, das hier eine Kopie erstellt wurde. Kann dieser das nicht, würde ich an dessen Stelle versuchen den Verletzer dazu zu bringen, zu erklären wie er die Karte erstellt hat. Kann dieser entsprechende geographische Kenntnisse und Werkzeug nachweisen, das er selbst eine Karte erstellen kann, wäre nichts los. Kann er dies nicht und muss zugeben das eine Vorlage verwendet wurde, ... naja, wird er wohl selbst zugeben müssen das er es kopiert hat.
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| Sorry ... ich hatte meinen Beitrag noch einmal verändert, aber ich glaube deine Antwort passt. Was ist eigentlich eine Abmahnung? Ich habe schon oft gelesen, dass es Anwaltskanzleien gibt, die sich darauf spezialisiert haben, Abmahnungen zu verschicken. Ich glaube ich habe davon im Zusammenhang mit Tauschbörsen gelesen. Du hast geschrieben: " ... der Rechtsinhaber kann abmahnen ..." in diesem Fall ist aber die Kanzlei nicht der Rechtsinhaber ... Muss eine solche Kanzlei immer erst den Rechtsinhaber informieren, damit sie in seinem Namen und mit seiner Einwilligung eine Abmahnung verschicken kann? Oder muß der Rechtsinhaber selbst auf die Suche nach vermeintlichen Rechtsbrechern gehen? Oder kann die Kanzlei ohne Einwilligung und Kenntnis des Rechtsinhabers abmahnen? |
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| Zitat:
Günstig wäre zum Beispiel für den Kopierer, dass er nachweisen kann, dass es nicht vom Urheber kopiert ist (zum Beispiel indem man das eigentliche Original vorlegt Wie gesagt: Es kommt also nicht darauf an, was man beweisen muss, es reicht wenn man das beweisen was günstig für einen ist. Zitat:
Zitat:
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