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| Anzeige ich habe folgende Frage: Angenommen eine Person programmiert eine Webseite (inkl. der kompletten redaktionellen Arbeit) für einen eingetragenen Verein. Diese Person hat diese Website ehrenamtlich im Rahmen einer Mitgliedschaft ins Internet gestellt und betreut. Die Person und der Verein streiten sich nun und die Person tritt daraufhin aus dem Verein aus und möchte die Webseite mitnehmen (und behauptet sie ist sein Eigentum). Darf er das? Die Webseite stand vorher zwei Jahre im Internet und erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe um unter das Urheberrecht zu fallen. Grüße Torin |
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| Was wird denn hier unter "mitnehmen" verstanden? Ich mein, eine Webseite kann man schlecht unter den Arm klemmen und mitnehmen. Domain? Webspace? Ich würde sagen, wenn es nur um die reine Webseite geht, nicht um die Domain oder den Webspace, das die Seiten dem Verein erhalten bleiben dürften. Denn die Person hat die Seite schließlich für den Verein erstellt und nicht für sich selbst und nur dem Verein zur verfügung gestellt weil es zufällig passte. Was hätte er denn davon die Seiten einfach zu löschen? Nichts. Bei einem Webspace wäre dies natürlich etwas anderes, gehört dieser der Person , kann er natürlich die Vereinsseite löschen. Wobei ich hier eine Frist setzen würde, damit sich der Verein einen neuen Webspace suchen kann.
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| Hallo, danke für die Antwort. Es geht nicht um den Webspace und auch nicht um die Domain sondern nur um die Webseite an sich. Ich denke er will sie dann anderweitig verkaufen. Er sagt: da wir die Seite nicht gekauft/bezahlt haben sei sie an seine Mitgliedschaft gekoppelt. Worauf es also hinausläuft ist die Frage wer nun Eigentümer der Seite ist. Grüße Torin |
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| Also ich würde das nicht an die Mitgliedschaft gebunden sehen, sondern es eher als eine Gefälligkeit dieser Person an den Verein sehen. Diese muss nicht zwingend entgeltlich erfolgen. Nur weil etwas nicht bezahlt wurde, muss es ja nicht heißen das der Verein keine Rechte an der Webseite haben muss.
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| Ja, aber genau dort wird es interessant. Welche Rechte sind das genau und nach welchem Gesetz. Gelten die Regeln für das (exclusive) Nutzungsrecht nur falls die Seite unter das Urheberrecht fällt? Wie ist das geregelt im Rahmen von "Eigentum" (Geistig und Materiell)? usw. Mein persönlichs Rechtsempfinden sagt mir auch das wir die Seite behalten können aber das Rechtsempfinden und Rechtssprechung oft nicht das selbe sind belegen ja zahllose Beispiele. |
| Tags: gehoert, website |
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