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  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2007, 15:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 1
Standard Frage zum Schuelervz


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Hi,

heute wurde mir von einem Lehrer an der Schule bestätigt, dass Lehrer sich im schuelervz befinden und Strafen für Lästergruppen verteilen( verweis, Eintrag in Akte, etc.)

ist das legal?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 05.12.2007, 23:50
Super-Moderator
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 7.365
Standard AW: Frage zum Schuelervz

Was ist ein Schuelervz und was sind Lästergruppen?
Davon ist abhängig, ob es sich um Rechtsverstöße handeln könnte oder nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2007, 16:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Frage zum Schuelervz

Ich nehme mal an dass ihr dort über die Lehrer lästert? ( Reden , Schreibt )

Nur es kommt darauf an wie ihr es dann macht zum beispiel Unwahrheiten kann strafbar bez. Einträge im Schulzeugniss etc. stattfinden

Zitat:
Zitat von pseudopunk Beitrag anzeigen
Hi,

heute wurde mir von einem Lehrer an der Schule bestätigt, dass Lehrer sich im schuelervz befinden und Strafen für Lästergruppen verteilen( verweis, Eintrag in Akte, etc.)

ist das legal?

MfG
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  #4 (permalink)  
Alt 06.12.2007, 21:09
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.190
Standard AW: Frage zum Schuelervz

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Was ist ein Schuelervz und was sind Lästergruppen?
Davon ist abhängig, ob es sich um Rechtsverstöße handeln könnte oder nicht.
Ist die Kinder-Variante vom StudiVZ, was wiederum eine Art von OpenBC für Studenten ist.

Halt eine Community für die betreffende Zielgruppe wo man alte Freunde wiederfinden kann (jedenfalls StudiVZ, weshalb ich das SchülerVZ ein wenig sinnlos finde).
Dort wird es wohl ähnlich wie im StudiVZ Gruppen geben in die man sich eintragen kann (Bsp: Gruppe Klasse R7a, bei Herrn X, Blumenschule Stadt B) dort wird dann meist über Lehrer geredet, da sich die jeweiligen Gruppen auch ein Forum leisten, wo man dann fleißig lästern kann.
Würde das jetzt nicht für sonderlich schlimm halten, Schüler tun das ja auch so in ihrer Freizeit, ist halt die Web 2.0 Variante.
Das Lehrer sich da nun einloggen ist nicht unbedingt verboten, das die aber dort alles belauschen und im Unterricht dann schlechte Noten an die Querulanten verteilen halte ich eher für wenig kritikfähig. Aber man müsst eden Lehrern hier ersteinmal Absicht unterstellen.... das habe ich damals aber sowieso immer bei meinen Lehrern. +g+
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2008, 12:37
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.190
Standard AW: Frage zum Schuelervz

Frag doch einen Mitschüler, wenn du keine hast, dann hast du auch im SchülerVZ auch nichts mehr verloren.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 17:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 377
Standard AW: Frage zum Schuelervz

Zitat:
Zitat von pseudopunk Beitrag anzeigen
Hi,

heute wurde mir von einem Lehrer an der Schule bestätigt, dass Lehrer sich im schuelervz befinden und Strafen für Lästergruppen verteilen( verweis, Eintrag in Akte, etc.)

ist das legal?
Jegliche "Disziplinarmaßnahme" von Schulen und Lehrern beruhen auf einer Gesetzesgrundlage. (Sie sind übrigens allesamt Verwaltungsakte, die widerspruchsfähig sind.)

Wenn diese Gesetzesgrundlage es zulässt, Schüler für ein Verhalten außerhalb der Schule mit Disziplinarmaßnahmen zu bedenken, dann sehe ich keinen Grund, warum das nicht auch für Verhalten in SchülerVZ gelten sollte.

Das aber wäre erstmal zu prüfen. Da hätte ich aus dem Bauch heraus Zweifel, aber nichts genaues weiß ich nicht.
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Das "Rechtsberatungsgesetz" gilt entgegen dem Hinweis im Seitenkopf dieses Forums seit dem 1.7.2008 nicht mehr, und das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" lässt die Diskussion von konkreten rechtlichen Einzelfällen in Medien und WWW-Foren ausdrücklich zu.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 17:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 377
Standard AW: Frage zum Schuelervz

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Das Lehrer sich da nun einloggen ist nicht unbedingt verboten
Es widerspricht klar den SchülerVZ AGB.

Zitat:
schülerVZ richtet sich ausschließlich an Schüler und Schülerinnen ab zwölf (12) Jahren. Du darfst den Service und das Angebot von schülerVZ daher nur nutzen, Dich anmelden und Mitglied werden, wenn Du mindestens das (zwölfte) 12. Lebensjahr vollendet hast und Schüler oder Schülerin bist.
(...)
Wenn Du also jünger als zwölf (12) Jahre, kein Schüler bzw. keine Schülerin, oder wenn Du mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bist, mußt Du von einer Anmeldung absehen.
Wenn also bekannt sein sollte, unter welchem Account ein Lehrer in SchülerVZ unterwegs ist, sollte man einfach SchülerVZ benachrichtigen.

Lehrer würde ich als Schüler außerdem in aller Freundlichkeit einmal darauf hinweisen, daß sie Vorbilder zu sein haben, und Rechtsverstöße zu begehen, gehört nicht zum Vorbildsein. Pädagogisch schon gar nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 18:21
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.190
Standard AW: Frage zum Schuelervz

Zitat:
Es widerspricht klar den SchülerVZ AGB.
Und im StudiVZ sind nur Studenten, gelle.
Schöne AGB sind eine Sache, die Durchsetzung eine andere. Ob ich nun Lehrer bin oder nicht können die auch nicht gleich austesten, wenn der irgendwo ne Einladung her bekommt, kann er sich auch registrieren. Ein wirkliches Hindernis gibt es hingegen nicht, auch keine wirkliche Sanktion, außer einer Sperrung. Zumal man auch ersteinmal nachweisen müsste das ein Account auch wirklich von einem Lehrer geführt wird.

Geb zu das meine Formulierung von "Verboten" nicht richtig ist, ziehe ich auch zurück, doch ob man einfach per AGB bestimmte Gruppen aussperren kann? Ich mein, ich kann auch meine Community aufziehen und in den AGB reinpflanzen das dort niemand mit schwarzen Haaren sich registrieren darf oder wer der kleiner als 2,10 ist, da es sich um ein RiesenVerzeichnis handelt. Natürlich zieht hier der Jugendschutz, doch mit der Tour des beleidigten Diskriminierten kommt man ggf. auch hier weiter, gerade bei Lehrern, die sich ja auch beim Spickmich.de nicht für blöde Argumentationen zu schade waren.
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