![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Frage zum Schuelervz" im Forum » Sonstiges zum Onlinerecht « |
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| Ich nehme mal an dass ihr dort über die Lehrer lästert? ( Reden , Schreibt ) Nur es kommt darauf an wie ihr es dann macht zum beispiel Unwahrheiten kann strafbar bez. Einträge im Schulzeugniss etc. stattfinden |
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| Zitat:
Halt eine Community für die betreffende Zielgruppe wo man alte Freunde wiederfinden kann (jedenfalls StudiVZ, weshalb ich das SchülerVZ ein wenig sinnlos finde). Dort wird es wohl ähnlich wie im StudiVZ Gruppen geben in die man sich eintragen kann (Bsp: Gruppe Klasse R7a, bei Herrn X, Blumenschule Stadt B) dort wird dann meist über Lehrer geredet, da sich die jeweiligen Gruppen auch ein Forum leisten, wo man dann fleißig lästern kann. Würde das jetzt nicht für sonderlich schlimm halten, Schüler tun das ja auch so in ihrer Freizeit, ist halt die Web 2.0 Variante. Das Lehrer sich da nun einloggen ist nicht unbedingt verboten, das die aber dort alles belauschen und im Unterricht dann schlechte Noten an die Querulanten verteilen halte ich eher für wenig kritikfähig. Aber man müsst eden Lehrern hier ersteinmal Absicht unterstellen.... das habe ich damals aber sowieso immer bei meinen Lehrern. +g+
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| Frag doch einen Mitschüler, wenn du keine hast, dann hast du auch im SchülerVZ auch nichts mehr verloren.
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| Zitat:
Wenn diese Gesetzesgrundlage es zulässt, Schüler für ein Verhalten außerhalb der Schule mit Disziplinarmaßnahmen zu bedenken, dann sehe ich keinen Grund, warum das nicht auch für Verhalten in SchülerVZ gelten sollte. Das aber wäre erstmal zu prüfen. Da hätte ich aus dem Bauch heraus Zweifel, aber nichts genaues weiß ich nicht.
__________________ Das "Rechtsberatungsgesetz" gilt entgegen dem Hinweis im Seitenkopf dieses Forums seit dem 1.7.2008 nicht mehr, und das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" lässt die Diskussion von konkreten rechtlichen Einzelfällen in Medien und WWW-Foren ausdrücklich zu. |
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| Es widerspricht klar den SchülerVZ AGB. Zitat:
Lehrer würde ich als Schüler außerdem in aller Freundlichkeit einmal darauf hinweisen, daß sie Vorbilder zu sein haben, und Rechtsverstöße zu begehen, gehört nicht zum Vorbildsein. Pädagogisch schon gar nicht.
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| Zitat:
Schöne AGB sind eine Sache, die Durchsetzung eine andere. Ob ich nun Lehrer bin oder nicht können die auch nicht gleich austesten, wenn der irgendwo ne Einladung her bekommt, kann er sich auch registrieren. Ein wirkliches Hindernis gibt es hingegen nicht, auch keine wirkliche Sanktion, außer einer Sperrung. Zumal man auch ersteinmal nachweisen müsste das ein Account auch wirklich von einem Lehrer geführt wird. Geb zu das meine Formulierung von "Verboten" nicht richtig ist, ziehe ich auch zurück, doch ob man einfach per AGB bestimmte Gruppen aussperren kann? Ich mein, ich kann auch meine Community aufziehen und in den AGB reinpflanzen das dort niemand mit schwarzen Haaren sich registrieren darf oder wer der kleiner als 2,10 ist, da es sich um ein RiesenVerzeichnis handelt. Natürlich zieht hier der Jugendschutz, doch mit der Tour des beleidigten Diskriminierten kommt man ggf. auch hier weiter, gerade bei Lehrern, die sich ja auch beim Spickmich.de nicht für blöde Argumentationen zu schade waren.
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