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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2007, 16:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 4
Standard Mahnung -> Inkasso


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Guten Tag ihr lieben Leute.

Angenommen man bekäme eine Mahnung, die erste Mahnung. Man wäre auch bereit diese zu zahlen schreibt aber vorher seinem Vertragspartner eine eMail umd näheres zu besprechen. In der eMail stand man könne sich mit ihm bei Problemen in Kontakt setzen, dies würde von betreffender Person per eMail getan. Der Vertragspartner schreibt nicht zurück.
3 Tage nach dem eintreffen dieser ersten besagten Mahnung würde man Post von einem Inkassounternehmen bekommen, also wurde der Brief bereits 2 Tage nach der Mahnung verschickt.
Für die betreffende Person blieb doch keine Reaktionszeit.
Wie sieht es mit dem Recht der Person aus, könnte sie nur die berechtige Mahnggebühr bezahlen oder ist die Einschalunt eines Inkassounternehmens nach so kurzem Zeitraum schon rechtlich in Ordnung?

In der Mahnung würde stehen, dass es nach einer Nicht-Zahlung ein Inkassounternehmen hinzugezogen würd.

Die betreffende Person fühlt sich doch hier definitiv "verarscht".
Wie steht es da mit dem Recht der betreffenden Person aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.12.2007, 17:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Mahnung -> Inkasso

2 Tage nach Mahnung das Inkassobüro einzuschalten würde ich als nicht rechtens sehen. Schließlich muss bei einer Mahnung - wie bei einer Rechnung - eine angemessenen Frist gegeben werden. Und wenn man von 3 Tagen Banklaufzeit ausgeht wurde das Inkassounternehmen eingeschaltet, ohne eine Frist zu setzen. Den Kosten des Inkassos würde ich - zur Not mittels Anwalt, der kostet auch nicht mehr als das Inkasso - widersprechen.

Was die Email angeht, das ist etwas anderes. Hier muss der Absender den Zugang beim Empfänger nachweisen. Da dies absolut nicht möglich ist, wenn die nicht darauf antworten, kann man davon ausgehen, dass die Mail nicht geschrieben wurde (oder absolut unrelevant ist). Auch ist der Schuldner nicht verpflichtet, darauf zu reagieren. Was aber nichts mit der Frist zu tun hat.

Wenn der Gläubiger aber jetzt sagt, er habe das Inkasso eingeschaltet, weil wegen der Mail keine Zahlungsbereitschaft erkennbar ist - was ich persönlich als den Grund für die so schnelle Einschaltung sehe - drehen die sich selber einen Strick, da die den Zugang ja dann bestätigen.

Also egal wie: Ich persönlich würde die Schulden ohne die Inkassokosten (aber mit eventuellen Mahnkosten) schnellstmöglichst direkt an den Schuldner zahlen. Damit hat man seine Schuld beglichen. Kommt das Inkassounternehmen später mit ihren Kosten, würde ich denen konsequent (und diesmal nicht per Mail sondern per Einschreiben) widersprechen.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 18:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Mahnung -> Inkasso

Nochmal etwas vorzugreifen gestalten wir die Anfänge dieses fiktiven Ereignisses neu.

Nach einer eMail an das Inkasso Unternehmen wendet sich dieses an ihren Auftraggeber. Dieser behauptet, dass die Rechnung eingegangen sei bei besagter Person, dass ist richtig. Weiter wird dann behauptet sei es vor der Mahnung, die die Person per eMail bekommen hat, mehrer Mahnung per ICQ an die Person geschickt worden. Die Person hatte zwar Kontakt über ICQ mit dem Vertragspartner hat aber keine Mahnung erhalten, denn diese sei an einem bestimmten Tag abgeschickt worden (1 Monat vor der 2. Mahnung). 2 Tage vor diesem Tag allerdings ist der Computer der Person kaputt gegangen und sie sei habe dadurch auch die weiteren Mahnungen über ICQ nicht bekommen, da sie keinen Zugriff auf Ihren Account hatte sondern lediglich 2 mal täglich 5-10min ihr eMail-Postfach gecheckt hat. Ein neuer Computer legte sich die Person erst ca. 2-3 Wochen nach den entsprechenden Mahnungen über ICQ zu. Somit hat die Person keine 1. Mahnung erhalten.

Da ICQ ja in Echtzeit geführt wird muss am anderen Ende meiner Meinung nach jemand reagieren. Es bringt auch nichts, wenn ich in den Wald rufe, dass der und der eine Mahnung erhält, wenn er sich grade in der Stadt aufhält und dies nicht hört. Oder täuscht mich meine Meinung mal wieder und das Gesetz steht hier auf Seiten des Dienstleister (oben auch Auftraggeber, Vertragspartner genannt)?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 21:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Mahnung -> Inkasso

Ich hab das mit dem ICQ zwar nicht ganz kapiert, aber das ist wahrscheinlich auch völlig egal. Denn: genauso wie bei Emails wird der Zugang bei ICQ auch in keiner Weise nachweisbar sein.
Ich hab noch nie gehört, dass jemand per ICQ Mahnungen erhält - schöne neue Welt. Aber das Recht ist definitiv noch nicht soweit. Wer unterhält sich eigentlich mit einem Verkäufer per ICQ?

Kurz: Der Verkäufer muss den Zugang der Mahnungen in einem Streit nachweisen. Und wenn die per ICQ verschickt wurde ist sie rechtlich ganz einfach nicht verschickt wurden, wenn der Empfänger den Zugang nicht bestätigt.

Zitat:
Oder täuscht mich meine Meinung mal wieder und das Gesetz steht hier auf Seiten des Dienstleister (oben auch Auftraggeber, Vertragspartner genannt)?
Auch wenn es nicht zur Frage gehört: Das Gesetz steht weder auf der einen noch der anderen Seite. Das Gesetz verlangt einfach von jedem die Erfüllung seiner Schuld.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 13:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Mahnung -> Inkasso

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Auch wenn es nicht zur Frage gehört: Das Gesetz steht weder auf der einen noch der anderen Seite. Das Gesetz verlangt einfach von jedem die Erfüllung seiner Schuld.
Da magst du wohl recht haben.

Das mit dem ICQ nochmal kurz:
Verkäufer verschickt Mahnung per ICQ, sein Käufer hat aber der Zeit keinen Computer und kann somit die Nachricht nicht empfangen. 2-3 Wochen darnach hat er wieder einen neuen Computer hat aber die Nachrichten nicht empfangen.

Danke schon mal soweit. Noch eine Frage hinter darf die Schufa Akten über minderjährige anlegen?
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