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| Anzeige Hallo zusammen! Ich würde gerne mal wissen ob man Musikvideos downloaden darf. Angenommen man hat eine Internetseite gefunden wo diese zum download bereitstehen, sie wurden von irgend welchen anderen Personen dort reingesetzt. Da Musikvideos auch im TV laufen sollte das doch legal sein oder?, sie wurden ja nur vom TV aufgenommen und dann ins Netz gestellt. Da der Musiksender für diese Videos bezahlt hat dürfte das doch ok sein. |
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| Für private Zwecke würde wohl grundsätzlich nichts dagegen sprechen. Einzigst ist das Problem der rechtswidrigen Vorlage, bzw. ab 01.01.2008 "rechtswidrig zum Download bereitgestellt" als Schranke des § 53 (Privatkopie). Das bedeutet bisher das wenn das Video eine rechtswidrige Vorlage darstellt, eine Privatkopie davon unzulässig wäre. Da die Musikindustrie bereits Klagen gegen Plattformen wie Youtube etc. führt, könnte man hier von einer rechtswidrigen Vorlage ausgehen. Andererseits hat Youtube z.B. einen Vertrag mit der GEMA geschlossen, was die Vorlage aus meiner Sicht wieder legal machen würde. Da sich ab 01.01.2008 das Urheberrecht ändert, gilt dann das der Download auch verboten ist, wenn die Datei offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellt wurde. Bei Videos oder auch Musik (ergo auch Musikvideos) würde dies bedeuten das der Upload auf die Plattform ohne Zustimmung des Urhebers, bzw. Rechteinhabers, erfolgte. Das ist meistens der Fall, ein download wäre dann unzulässig, auch für private Zwecke. Würde ich jetzt so auslegen vom Gesetzestext her.
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| Das ist es was ich meine. Das Gesetz schreibt vor etwas zu überprüfen, was sich in vielen Fällen erst nach dem Download oder nichteinmal da festellen lässt. Es müsste eiine Prüfpflicht auferlegt werden und eine eventuelle Anleitung, wie man als nichtwissender Downloader überprüfen kann. |
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