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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 11:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 3
Standard Markennamen


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Wenn man auf der Suche nach einem Namen für einen Elektro/Technik Onlineshop ist.
Wie muss man bei dieser Suche bei der Recherche im Marken- und Patentamt vorgehen? Müssen alle Wörter des Namens noch frei sein oder die gesamte Kombination?

Z.B. "Techno Freak Shop". Freak und Shop waren noch frei Techno nicht mehr. Kann man diesen Namen dann nehmen oder nicht?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 13:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Markennamen


In der genannten Kombination dürfte es kaum Probleme geben, da ein einzelnes, wenig aussagendes Wort noch keinen Schutz auf alle möglichen Kombinationen bietet.

Wichtig ist immer, dass keine Verwechslungsgefahr im gleichen Marktsegment besteht. Würde ich bei dem genannten Beispiel aber kaum sehen.
Inwieweit das bei Wortkombination (also "freak shop techno" und "techno shop freak" oder wie auch immer ) zutrifft müsste im Einzelfall entschieden werden. Und dass ist dann eine Sache für Markenanwälte
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 16:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.01.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Markennamen


Hallo,
wenn man einen Spielzeug Eisenbahn Waggon mit einem Markennamen versieht (z.B. Mitropa) verletzt man dann die Rechte der MArke Mitropa?
Im Original gab es diese ja auch?

Mfg
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 17:48
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Markennamen


Kommt darauf an ob es lediglich zu privaten Zwecken ist, also für die eigene Anlage oder ob man den Waggon verkaufen möchte. Bei der privaten Nutzung ist da kein Problem. Möchte man das Teil jedoch verkaufen, könnte es Probleme geben.
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