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| Anzeige Hallo an alle, man ist daran interessiert, ein Buch einzuscannen, abzutippen oder ähnliches und es als Internetseite aufzubereiten. Da dieses buch ein Leitfaden (kein Krimi, Roman oder sowas) ist, möchte man die dort erwähnten Fachbegriffe verlinken. Und zwar auf zwei Ebenen: Im Anhang des Buches befindet sich eine "Begriffserklärung". Jedes mal, wenn ein Fachbegriff erwähnt wird, möchte ich einen Link erstellen, der direkt zur passenden Begriffserklärung verweist. Von dieser Begriffserklärung möchte man jetzt aber auch weiterverlinken, extern, auf eine Online-Shop-Seite, auf der man dann das Produkt kaufen kann. Soweit meine eigentliche Idee. Problem an diesem "Vorhaben" ist jetzt logischerweise das Copyright bzw. das Urheberrecht. Frage 1: Ist eine "geistige Schöpfung" durch die doch recht massive Textbearbeitung nicht "groß" genug, um eine Copyright- oder Urheberrechtsberletzung zu vermeiden? Allein das Abtippen, nachbearbeiten, Link erstellen, Formatieren und und und..... würde schon ein paar Wochen dauern. Dann kommt aber noch etwas sehr zweideutiges hinzu. Im Copyrighthinweis des Buches steht folgendes: Zitat:
Aaaaber-1: "of ANY part" könnte doch auch das ganze Buch als ein Teil sein, oder? Aaaaber-2: "for non-commercial purposes" verbietet ja sinngemäß, diesen Text weiterzuverkaufen. Darf man trotzdem im Anhang auf einen Online-Shop verlinken? Ist es eine "commercial purpose" wenn der Online-Shop, der auf einer externen URL liegt eine Provision auszahlt oder sogar der Person gehört? Die Fragen hören sich vielleicht allesamt etwas merkwürdig an, aber ich bin beim stöbern einfach nicht schlau geworden. Ich hoff mal, dass mir hier jemand etwas weiterhelfen kann. Danke schonmal im Voraus. Gruß. |
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| Hierbei handelt es sich zwar um einen US Copyright hinweis, aber dieser behält sich dennoch "alle Rechte vor", übertragen ins deutsche Rechte würde ich hier auch eine öffentliche Zugänglichmachung und eine Verbreitung verstehen, die dem Inhaber dieser Rechte alleine zustehen, dieses Recht wäre, bei einer Kopie die in das Internet gestellt und verbreitet würde, für mein empfinden verletzt. Auch wiederspricht diese Einschränkung nicht dem zugestandenen Recht der Kopie, unter nicht gewerblichen Aspekten, denn hier ist wohl eher von einer Privatkopie die Rede. Diese darf auch nicht in das Internet gestellt werden.
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| Ich stimme Styx erstmal zu, eine erlaubte Kopie erlaubt meiner Meinung nach noch nicht die Veröffentlichung. Diese ist wie ich da ssehe nicht durch die Erlaubnis abgedeckt. Und was die gewerbliche Nutzung angeht: Wenn es dafür genutzt wird, Produkte zu verkaufen - also der Shop-Betreiber und der Veröffentlicher der gleiche ist, würde ich schon eine gewerbliche Nutzung sehen. |
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