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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 14:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 2
Standard Vertragsrücktritt durch Nicht-Annahme


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Hallo

Ich habe eine Frage ( was auch sonst^^)

Die meisten online-Händler bieten ja ein Rücktrittsrecht an. Laut AGB ohne Angabe von Gründen.

Wird ein Artikel nun per Nachnahme verschickt und der Käufer verweigert die Annahme. Ist dies eine konkludente Rücktrittserklärung oder bleibt die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung bestehen, obwohl die Ware an den Händler zurück ging ?

Danke für Eure Hilfe
Lieben Gruß Dani
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 15:29
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Vertragsrücktritt durch Nicht-Annahme

Für den Rücktritt bedarf es einen Grund, sei er vertraglich oder gesetzlich bestimmt. Außerdem muss dieser erklärt und u.u. eine Frist gewährt werden. Eine Nichtannahme des Pakets ist keine Erklärung, da sie aus meiner Sicht nicht gegenüber den Vertragspartner stattfindet.
Gesetzliche Gründe können sein:

§ 323 I BGB Nichterfüllung einer Leistungspflicht ( + Fristsetzung), Verweigerung der Leistung
§ 324 BGB Schutzpflichtverletzung sowie Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung
§ 326 V BGB Unmöglichkeit der Leistung
§ 313 III BGB Wegfall der Geschäftsgrundlage
§ 357 BGB bei Widerruf von Verbraucherverträgen
§§ 437 II, 634 III BGB Mängelansprüche bei Schlechtleistung

Wenn es in den AGB steht, ist es ein vertraglicher Grund. Fraglich ist nur ob es wirklich so drinsteht oder missverständlich formuliert wurde oder ob es nur auf den Verkäufer bezogen ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 16:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertragsrücktritt durch Nicht-Annahme

Ich würde hier aber folgende Gründe als gegeben sehen

§ 323 I BGB Nichterfüllung einer Leistungspflicht ( + Fristsetzung), Verweigerung der Leistung -> Das wäre dann ein Rücktrittsgrund für den Verkäufer inkl. Schadensersatzpflicht des Käufers

oder

§ 357 BGB bei Widerruf von Verbraucherverträgen -> Die Erklärung kann ja (normalerweise) auch durch Rücksendung der Ware erfolgen, was ja bei Nichtannahme erfolgt ist
Allerdings müsste in diesem Fall der Widerruf auch möglich sein (Ausschlussgründe siehe BGB)

In dem genannten Fall würde ich eher den ersten Fall sehen, so dass der Verkäufer zurücktreten udn Ersatz der Aufwendungen (Porto, Gebühren, Rückporto ...) verlangen kann
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 18:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Vertragsrücktritt durch Nicht-Annahme

§ 2 Rückgaberecht

(1) Der Endkunde (B2C) kann die bei xxxxxx erworbenen Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt uneingeschränkt und kostenlos an

xxxxxxxx
xxxxx Bodelshausen

zurücksenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.



----> so steht es in den AGB. Wenn der Käufer nun die Ware gar nicht erst annimmt ist dies doch wie eine Rücksendung zu betrachten, oder nicht ?

Oder kann der Händler in diesem Fall auf bezahlen des Kaufpreises bestehen ?
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 19:04
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Vertragsrücktritt durch Nicht-Annahme

Würde sagen es kommt darauf an wie man hier die Annahme/Erhalt definiert. Ich würde es so sehen das du die Ware nicht angenommen hast, also hast du sie nicht erhalten. Laut AGB ist aber "nach Erhalt" die Rede.
Kann man auch drüber streiten, aber stimme aaky zu, der Verkäufer könnte hier Versandkosten usw. beanspruchen. Ansonsten könnte ja jeder bestellen, einfach so aus Spaß und es dann nicht annehmen und so einen Händler schaden, gerade wenn man größere Geräte bestellt.
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