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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige angenommen man ist gewerblich seit einiger Zeit im Bereich "Handel mit Waren im Internet" als Kleinunternehmer (ohne USt.) tätig. Besitze also nur eine Steuernummer, jedoch keine USt-IDNr., da man dazu auch nicht verpflichtet ist, bei dem geringen Umsatz. Nun möchte man gerne ein "zweites Standbein" im Bereich Vermittlung von "Energie" als Vertriebspartner ausüben, gegen Provision. a) Als Vertriebspartner möchte man gerne eine eigene Website betreiben. Bei der Anmeldung einer Domain wird ein Firmenname verlangt. Da man als Kleinunternehmer jedoch keinen Firmennamen hat, stellt sich nun die Frage was man da rein schreibt? Wenn man es offen lässt, wird man bei der Domainvergabestelle als Privatperson registriert. Dies ist sicherlich nicht legal, da man die Internetseite gerne gewerblich als Vermittler nutzen möchte. b) Wie sieht es dann mit meinem Gewerbe aus, wenn man das "zweite Standbein" startet. Muss man bei dem Gewerbeamt vorsprechen und einen zusätzlichen Tätigkeitbereich (Vermittlung) eintragen lassen? Kann man das auch schriftlich beim Amt einreichen? c) Wäre es evtl. sinnvoll einen Firmennamen zu wählen? Bsp. Internethandel Max Mustermann? Welche Vor - und Nachteile trägt dies mit sich? Hat man dann zusätzliche Pflichten? Ich weiß, es sind viele Fragen auf einmal, jedoch hoffe ich, dass mir jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank vorab. |
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| zu a) Zitat:
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b) Einfach mal da anfragen. Kostet nichts. Und die Aussage sind bindend. c) Es wäre nicht nur nicht sinnvoll, es wäre auch nicht erlaubt, da der Firmennamen laut Gesetz der natürliche Name ist. Einen frei wählbaren Namen kann man nur verwenden, wenn man sich ins Handelsregister eintragen lässt (e.K.) |
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Folgendes hab ich nicht ganz verstanden: Zitat: Wie bereits gesagt, es ist (zunächst) völlig unerheblich wie und wer die Domaine registriert. Entscheidend ist die Webseite, die über diese Domaine erreicht wird. Ist eine Domaine nicht das gleiche wie eine website? wenn ich zBsp. 5 verschiedene Domaines rgistriere und den Firmennamen offen lasse, später 3 domaines weiterleite auf die Hauptwebsite und die restlichen 2 Domaines weiterverkaufe (domainhandel), ist das denn dann erlaubt? Ich betreibe ja dann schließlich als "Privatperson" ohne Angabe des Firmennamens Handel mit des beiden Domaines?! Oder wäre es sicherer bei der Anmeldung im Bereich Firmenname Max Mustermann, sprich meinen Vor - und Zunamen einzutragen? Zitat: Falsch. Auch als Kleinunternehmer hat man einen Firmennamen, der mit dem natürlichen Namen (siehe oben) identisch ist. Wenn man "Max Mustermann" heißt, heißt die Firma "Firma Max Mustermann". Nicht mehr und nicht weniger. Das ist gesetzlich so geregelt. Das war mir gänzlich neu. Bisher habe ich nie auf Rechnungen, E-mails oder anderen Formularen geschrieben "Firma Max Mustermann". Halt nur unten der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Also wäre es auch nicht erlaub auf Rechnungen oder anderen Formularen zu schreiben: meine-domaine_de Max Mustermann Musterstr. usw.. ? |
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| Zitat:
Die Webseite stellt den eigentlichen Inhalt dar. Oder die Person selbst in dem obigen Vergleich. Eine Domaine selbst hat keinen Inhalt und kann keine Rechte begründen. Außer bei Verletzung von Namens- und Markenrechten, dann ist auch nicht der Betreiber der Webseite sondern der Domaininhaber verantwortlich. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Richtig müsste es meiner Meinung nach also heißen Zitat:
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| Tags: domain gewerblich kleinunternehmer |
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