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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 12:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 3
Standard Markenrecht am Bsp. eBay


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Hallo zusammen,
angenommen man hat vor über einem jahr aus Unwissenheit ein Seite, nennen wir Sie mal www_ebayverkauf_de registriert um sie später evtl. mal wieder gewinnbringend zu veräußern. An das Markenrecht hat man damals nicht gedacht.(hinterher ist man immer klüger)
Wäre es jetzt sinnvoll, die Domain gänzlich zu löschen? (es ist kein Inhalt oder ähnliches drauf)
Denn weiter verkaufen darf man sie ja nicht, oder irre ich mich da jetzt?
Kann man abgemahnt/verklagt werden, wenn man damals mal diese domain ebay-0815.de registriert hat?
In dem gleichnamigen Auktionshaus habe ich gestern entdeckt, dass jemand eine Domain verkauft, die den Markennamen ebay enthält. Diese person läuft doch ins "offene Messer", oder?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 13:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Markenrecht am Bsp. eBay

Zitat:
In dem gleichnamigen Auktionshaus habe ich gestern entdeckt, dass jemand eine Domain verkauft, die den Markennamen ebay enthält. Diese person läuft doch ins "offene Messer", oder?
Namens- und Markenrecht ist Antragsrecht. Sprich, der, dessen Rechte verletzt werden muss dagegen vorgehen. Vielleicht hat der Betreffende es noch nicht gemerkt, da hilft vielleicht ein kleiner Tipp
Zitat:
nennen wir Sie mal www_ebayverkauf_de registriert um sie später evtl. mal wieder gewinnbringend zu veräußer
Das sieht verdammt nach Domaingrabbing aus. Wenn die für eigene Zwecke gedacht gewesen wäre, okay, wäre nicht sauber aber außer Namens- und Markensrechtverletzung nicht weiter schlimm. Aber Domaingrabbing ist eine andere Baustelle ...
Zitat:
Wäre es jetzt sinnvoll, die Domain gänzlich zu löschen? (es ist kein Inhalt oder ähnliches drauf)
Denn weiter verkaufen darf man sie ja nicht, oder irre ich mich da jetzt?
Was will man mit einer Domaine, die man eh nicht verwenden kann ohne Probleme zu bekommen? Das Namens- und Markenrecht vebietet nur die Verwendung, nicht den Besitz. Und Verkauf würde ich persönlich auch als Verwendung sehen - schließlich verwendet man die Domaine um Geld zu bekommen.
Ich persönlich würde soie einfach nur löschen. Weder bei Verkauf noch bei Verwendung hätte man daran irgendwelche Freuden
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 20:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Markenrecht am Bsp. eBay

Hallo!

Wenn jemand eine Domain mit sagen wir mal www_ebaybilder_de registriert und diese Seite eine Auflistung von Suchergebnissen / Links von (freien oder kommerziellen) Bilderdiensten (Produktfotos, Artikellayouts usw.) rund um Auktionen (nicht nur bei ebay) liefert bzw. Links von Services zum professionellen Verkaufen von Artikeln bei Online Auktionen auflistet, wäre das dann eine Markenrechtsverletzung bzw. erlaubte Nutzung einer fremden Marke.

Der Standpunkt wäre, dass man ebay als im allgemeinen Sprachgebrauch benutztes Synonym für Online Auktionen benützen würde, so wie auch "Tempo- Taschentuch" statt Papier-Taschentuch.

Ich habe mich dazu von folgendem Artikel inspirieren lassen:
http://www.dr-bahr.com/aufsaetze/mar...mainnamen.html

Ich hoffe auf Rege Beteiligung.


Danke im Voraus.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 21:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Markenrecht am Bsp. eBay

Der Artikel ist schon etwas älter, da wird 2003 als "jüngste Zeit" bezeichnet Nichts ist schnelllebiger als die Rechtssprechung

Und genau deswegen: Es gab seitdem schon einige Urteile, wo kombinierte Markendomain durchaus als Rechtsverletzung angesehen wurden, wenn versucht wird, einen bekannten Namen auszunutzen. Und genau das würde ich hier sehen. Sicherlich mag das ein Synonym sein, aber die Bedeutug ist jedem klar. Es geht hier vor allem um die Bekanntheit.
Und ebay ist durchaus kein "Sammelbegriff" für Auktionen wie Tempo für Taschentücher - unter ebay stellt man sich immer etwas konkretes vor, nämlich die Plattform ...

Egal wie das der Einzelne sieht, ich persönlich würde dem nicht viel Erfolg und ziemlich kostenspielige Abmahnungen von einer großen Firma, die ihre Anwälte aus der Portokasse bezahlt, zugestehen. Wie war das mit Goliath oder den Windmühlen ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 22:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Markenrecht am Bsp. eBay

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Nichts ist schnelllebiger als die Rechtssprechung

Und genau deswegen: Es gab seitdem schon einige Urteile, wo kombinierte Markendomain durchaus als Rechtsverletzung angesehen wurden, wenn versucht wird, einen bekannten Namen auszunutzen.
Kannst du ein paar Links zu diesen Urteilen geben?

Danke.
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