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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2007, 19:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2007
Beiträge: 11
Standard Haftung für Websiteerstellung


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Hallo,
Wird eine Website auftragsmäßig erstellt (wartungsfrei, also nur einmale erstellung, ohne Inhalte, nur System) und vom Kunden für Straftaten benutzt, muss sich dann der Ersteller des Systems, der keinerlei Inhalte beigesteuert hat, sich für die Seite verantworten?
Und wie sieht es aus, wenn er das System noch wartet, er also mit der Seite Kontakt hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2007, 20:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftung für Websiteerstellung

Sehr unwahrscheinlich. Es sei denn, die Erstellung hat zur Straftat beigetragen (Skripte, die Viren verbreiten u.ä.) - also etwas, wofür der Ersteller / Programmierer verantwortlich ist oder er hat etwas erstellt, was die Straftat erst ermöglicht.
Ansonsten kommt eine Haftung für Inhalte meiner Meinung nach nicht in Frage - es fehlt einfach die Schuld.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2007, 21:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2007
Beiträge: 11
Standard AW: Haftung für Websiteerstellung

Das Problem, was mich unsicher macht: Der Entwickler hat durch die Entwicklung einer Plattform die Möglichkeit bereit gestellt, Inhalte zu Publizieren, die natürlich auch illegal sein können. Also da hat er nichts zu befürchten?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.12.2007, 21:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftung für Websiteerstellung

Macht das nicht jeder? Dann müsste doch auch Intel, Microsoft, Torvalds und wie sie alle heißen haftbar und verantwortlich für jeden Hacker & Cracker der Welt gemacht werden können ...
Oder jeder Supermarkt und Verkäufer, der Hammer verkauft ...

Um strafbar gemacht werden zu können bedarf es immer einer Tat und einer Schuld. Wenn jemand ein Möglichkeit zur Veröffentlichung von Inhalt schafft, hat er weder eine Tat begangen (es sei denn die grundlegende Plattform auch ohne Inhalte selbst ist strafbar, zum Beispiel weil sie illegale Inhalte lädt ... - das meine ich mit den Skripten) noch hat er Schuld daran, was der Nutzer der Plattform macht.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.12.2007, 18:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2007
Beiträge: 11
Standard AW: Haftung für Websiteerstellung

okay danke
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