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| Anzeige Mich interessiert schon eine geraume zeit die frage ob man jetzt nun, nehmen wir mal pornofilme her, (sehr stark im internet präsent und und,) auf eine website zum freien download bereitstellen darf. Bin ja nicht ganz so naiv, mir is schon klar dass es wie bei den kinofilme abläuft, urheberrecht copyright ect.... aber wie sieht es mit filmen aus die 10 jahre alt sind?? ab wann verschwindet das urheberrecht?? dürfe man praktisch ältere filme legal ins netz stellen (meine frage wenn ja, was ist "alt"?? ich hab mal bei einer seite gesehn der einen film zum download bereitgestellt hat und darunter geschrieben hat (in der art) : dieser film dient zu promozwecken sie dürfen es sich downloaden müssen es aber inerhalb von 24 stunden löschen??? is das legal, ilegal?? wäre cool wenn mich mal einer aufklären könnte lg und danke |
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| Warum sollte es bei Filmen hier sonderlich anders sein als bei Musik? Der Download ist dann erlaubt, wenn du entweder entsprechende Nutzungsrechte dafür erworben hast (Lizenzen), das Urheberrecht abgelaufen ist oder du selbst der Urheber bist. Die Gemeinfreiheit tritt bei Werken nach dem UrhG nach 70 Jahren post mortem ein. Bei Filmen sind dies nur 50 Jahre, nach dem Erscheinen des Werkes. Jedoch können weitere Rechte am Film den 70 Jahren entsprechen, post mortem des letzten noch lebenden Urhebers. So z.B. auf die Musik, Charaktere, "Universum" (z.B. wie bei Star Wars oder Star Trek), Drehbuch u.ä., was genau bin ich mir jetzt nicht zu 100% sicher, aber es ist auf jeden Fall länger als 10 Jahre. Selbst für Promo-Zwecke bedarf es Rechte an Teilen des Filmes und mal ehrlich, es wäre vom Hersteller schon ein wenig dämlich einen kompletten Film zur Promo online zu stellen, schauen dürfte den dann kaum noch jemand.
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| Tags: filme, rechte |
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