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| Anzeige kurze Frage zum Urheberrecht, Webseiten. Wenn jemand eine Collage (Banner) aus mehreren Grafiken und Bildern zu einem Bild (Banner) erstellt, wie wird dann bei Urheberverletzung das Banner gewertet, als ein neues eigenständiges Bild oder jedes Bild einzeln was enthalten ist. Bsp. Banner besteht aus 5 Grafiken, Streitwert pro Grafik 10000Euro = 50000euro gesamt Oder Banner als eigenständige neue Grafik Streitwert 10000Euro anmerkung: Besitzer ist Urheber aller Grafiken und des neuen Banners (Collage). Danke erstmal Gruß |
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| Wenn der Urheber sowohl die Rechte an den Bildern als auch die Collage erstellt hat, wo ist nun die Verletzung zu sehen? Wie genau jetzt die Streitwerte hier angesetzt werden, kann ich aber auch nicht sagen. Wenn die verwendeten Werke von einem Urheber stammen, wird dieser wohl die Lizenzgebühren für alle 5 Werke anrechnen lassen, die er verlangt hätte, wenn der Verletzer ein Nutzungsrecht eingeholt hätte.
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| ich meine, wenn jetzt ein anderer dieses Banner wiederrechtlich benutzt. Es ist ja im Prinzip eine Grafik, Datei, Bilder wie auch immer es man nennen will, das irgendwann mal aus mehreren Computergrafiken zu einem Bild zusammen gesetzt wurde. Oder anders, man erstellt aus verschiedene Bäumen einen Wald bestehend aus hundert Bäumen, somit besteht das Banner aus hundert verschiedenen Bildern, obwohl es nur ein geschaffenes Gesamtwerk ist. Gestzesmäßig ist nirgends etwas zu finden, wie das gehandhabt wird. Schwieriges Thema, habe es gerade am Hals. |
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| Ich glaube die Frage beantwortet das hier Zitat:
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| Tags: bildern, collage, mehreren, urheberrecht |
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