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  #1 (permalink)  
Alt 18.12.2007, 18:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 3
Standard Collage mit mehreren Bildern, Urheberrecht


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hallo miteinander,

kurze Frage zum Urheberrecht, Webseiten.
Wenn jemand eine Collage (Banner) aus mehreren Grafiken und Bildern zu einem Bild (Banner) erstellt, wie wird dann bei Urheberverletzung das Banner gewertet, als ein neues eigenständiges Bild oder jedes Bild einzeln was enthalten ist.
Bsp. Banner besteht aus 5 Grafiken, Streitwert pro Grafik 10000Euro = 50000euro gesamt
Oder Banner als eigenständige neue Grafik Streitwert 10000Euro

anmerkung: Besitzer ist Urheber aller Grafiken und des neuen Banners (Collage).

Danke erstmal

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2007, 19:27
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Collage mit mehreren Bildern, Urheberrecht

Wenn der Urheber sowohl die Rechte an den Bildern als auch die Collage erstellt hat, wo ist nun die Verletzung zu sehen?

Wie genau jetzt die Streitwerte hier angesetzt werden, kann ich aber auch nicht sagen. Wenn die verwendeten Werke von einem Urheber stammen, wird dieser wohl die Lizenzgebühren für alle 5 Werke anrechnen lassen, die er verlangt hätte, wenn der Verletzer ein Nutzungsrecht eingeholt hätte.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2007, 20:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Collage mit mehreren Bildern, Urheberrecht

ich meine, wenn jetzt ein anderer dieses Banner wiederrechtlich benutzt.
Es ist ja im Prinzip eine Grafik, Datei, Bilder wie auch immer es man nennen will, das irgendwann mal aus mehreren Computergrafiken zu einem Bild zusammen gesetzt wurde.
Oder anders, man erstellt aus verschiedene Bäumen einen Wald bestehend aus hundert Bäumen, somit besteht das Banner aus hundert verschiedenen Bildern, obwohl es nur ein geschaffenes Gesamtwerk ist. Gestzesmäßig ist nirgends etwas zu finden, wie das gehandhabt wird.
Schwieriges Thema, habe es gerade am Hals.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2007, 21:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Collage mit mehreren Bildern, Urheberrecht

Ich glaube die Frage beantwortet das hier
Zitat:
UrhG § 3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.
Somit wäre die Collage ein eigenes Werk und somit auch als einzelne Verletzung des Urheberrechts zu werten.
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