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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 18.12.2007, 23:47
tzz tzz ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 4
Standard up- und download legal/illegal (gesetz neu)


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warum hört man, dass der download legal ist, nur der upload nicht?
solang es um geschützte sachen geht, ist doch eh beides illegal!

und dazu wird ja auch gesagt, dass der download ab 2008 durch ein neues gesetz (den 2.korb), nun auch illegal ist.

aber was bringt das neue gesetzt, wenn das downloaden von geschützten sachen eh illegal ist
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  #2 (permalink)  
Alt 19.12.2007, 00:00
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: up- und download legal/illegal (neues gesetz)

Da liegst du falsch, der Download war bisher nicht per se illegal, nur wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt. Das konnte man z.B. nur bei Filmen annehmen, die noch im Kino laufen, aber nicht z.B. bei Filmen die schon im TV liefen oder auch bei Musik war dies nicht darauf wirklich überprüfbar.
Bei Software hingegen traf es zu das es verboten ist, da es für Software keine Privatkopie nach § 53 UrhG gibt, sondern nur eine Sicherheitskopie. Für diese bedarf es aber das Original.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.12.2007, 15:14
tzz tzz ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2007
Beiträge: 4
Standard AW: up- und download legal/illegal (neues gesetz)

ist mir schon klar, dass man keine geschützten sachen downloaden darf.

aber was bewirkt dieses gesetzt ab 2008 denn jetzt "neues"?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.12.2007, 20:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.12.2007
Beiträge: 10
Standard AW: up- und download legal/illegal (neues gesetz)

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
der Download war bisher nicht per se illegal
Wenn mir CDs zu teuer sind und ich lade sie mir stattdessen herunter, dann ist das nicht illegal?

Außerdem, wann verstößt man strafrechtlich - wenn man "anbietet" da man sich Bandbreite ertauscht hat ist das ja der Fall, dass man sich strafbar macht.
Aber wie sieht es aus wenn man den Herstellern kein Geld zukommen lassen möchte und massenhaft Medien nimmt ohne die Urheber zu bezahlen? Wie ist der rechtliche Status dann genau?
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  #5 (permalink)  
Alt 19.12.2007, 20:43
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: up- und download legal/illegal (neues gesetz)

Zitat:
ist mir schon klar, dass man keine geschützten sachen downloaden darf.

aber was bewirkt dieses gesetzt ab 2008 denn jetzt "neues"?
Es bewirkt das der Download nun auch strafbar sein kann, wenn offensichtlich ist, das die Vorlage rechtswidrig zum Download bereit gestellt wurde.
Bisher ist dies nur bei der offensichtlich rechtswidrigen Vorlage der Fall. Da kann man durchaus einen Unterschied machen.
Es gibt natürlich auch Ansichten, die sagen das es bisher auch schon verboten war herunterzuladen, da man erkennen muss das eine sonst zum Kauf angebotene MP3, bei einem kostenlosen Angebot (Tauschbörse, Rapidshare oder via http) keine rechtmäßige Vorlage sein kann. Andererseits wurde gesagt das diese Prüfungspflicht dem Nutzer nicht auferlegt werden könne.
Da mit bisher auch keine Fälle bekannt sind, bei denen der Download bestraft wurde, sondern immer nur der Upload, dürfte sich das auch darin klären.

Zitat:
Wenn mir CDs zu teuer sind und ich lade sie mir stattdessen herunter, dann ist das nicht illegal?
[...]
Aber wie sieht es aus wenn man den Herstellern kein Geld zukommen lassen möchte und massenhaft Medien nimmt ohne die Urheber zu bezahlen? Wie ist der rechtliche Status dann genau?
Siehe oben.
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