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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2001, 13:50
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Registriert seit: 31.10.2001
Beiträge: 2
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hi,
ihr kennt doch bestimmt die domain www.hanninger.de.vu
dort werden z.b. computerspieler (ohne grundlage für die behauptung zu haben) als "hassgemeinschaft" bezeichnet.
kann man diese äußerung als verstoß gegen GG Art1,1 und/oder als verleumdung werten ?

gruss, aki
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2001, 22:43
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Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 6
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Hi,

also die Bezeichnung von Computerspielern als „Hassgemeinschaft“ verstößt nicht gegen Artikel 1 Abs. 1 GG. Die Grundrechte schützen primär Privatpersonen gegen Eingriffe des Staates. Da auf dieser Seite sicherlich keine staatliche Instanz diese Meinungen geäußert hat, hilft das Grundgesetz erst einmal nicht weiter.
Zwar gelten manche Grundrechte prinzipiell auch im Bereich des Privatrechts (Stichwort Drittwirkung der Grundrechte), aber Artikel ! Abs.1 GG schützt eben nur gegen schwere Beeinträchtigungen durch staatliche Gewalt.

Die andere Sache ist der Bereich des Strafrechts. Bei dem Straftatbestand der Verleumdung geht es um die Verbreitung unwahrer Tatsachen. Die Bezeichnung als Hassgemeinschaft stellt aber keine Tatsache, sondern eine Meinungsäußerung oder ein Werturteil dar.
In Betracht kommen könnte allenfalls eine Beleidigung kommen. Offensichtlich wird auf dieser Seite jedoch eine nicht individualisierbare Gruppe oder eine bestimmte Person angesprochen. Wer sind schon „die Computerspieler“? Die Person des Beleidigten muss für eine Strafbarkeit jedoch erkennbar sein.

Bis später


[ Dieser Beitrag wurde von jurist am 31.10.2001 editiert. ]
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2001, 01:17
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Registriert seit: 31.10.2001
Beiträge: 2
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es gibt da eine liste mit "unredliche" Seiten. da steht z.b.: www.irgendeinclan.de -> "unredliche heimseite einer hassvereinigung"
ansonsten richtet sich das auch öfters gegen die foren user.
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