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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Hallo, ein Inhaber einer Domain, welche mit seinem Nachnamen übereinstimmt (z.B. schneider.xy), nutzt diese momentan nicht, sondern leitet auf einer andere Webseite um. Er möchte anderen Personen E-Mailadressen nach dem Muster vorname(at)nachname.xy anbieten, mit Gewinnerzielungsabsicht. Welche "Schutzmaßnahmen" sollten für so einen Fall getroffen werden? Z.B. die Registrierung des Namens als Marke? Reicht die Anmeldung des Gewerbes aus? Ich freue mich auf die kritischen Anmerkungen. Beste Grüße und frohe Weihnachten Rob Geändert von RobH (24.12.2007 um 18:37 Uhr). |
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| Ein Gewerbe sollte zunächst ausreichen. Ist der Name jedoch sehr gebräuchlich, bietet sich die Registrierung einer Marke an. Allerdings sollte man vorher prüfen, ob nicht schon eine solche angemeldet ist. |
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| Zitat:
Da war Herr Schneider wohl einfach nur schneller. |
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