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| Anzeige wie man dem titel entnehmen kann, geht es um das impressum. wenn man betreiber einer mehrsprachigen website ist, muss man dann auch den impressumstext in allen sprachen, die man auf der webseite anbietet, zur verfügung stellen? alle sich auf der website befindlichen texte sind ansonsten in mehreren sprachen verfügbar...bis auf das besagte impressum. vielen dank im voraus |
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| Es kommt darauf an, wo man tätig werden will. Wenn man mit den Übersetzungen auch im Ausland "punkten" will, muss man sich an deren Recht halten. Angenommen man will mit der französischen Übersetzung in Frankreich tätig werden und Kunden in Frankreich beliefern, muss man sich dem dortigen Recht anpassen. Zielt die Übersetzung nur darauf ab, fremdsprachige Kunden in D zu erreichen reicht deutsches Recht. Identifikator dafür kann zum Beispiel die jeweilige Landesdomaine sein (.fr) oder eine inter********e (.eu) Und abhängig davon, welchem Recht man unterliegt, muss man die entsprechenden Daten und Informationen vorhalten. Fr hatte ich gewählt, weil es da zum Beispiel andere Datenschutzrichtlinien gibt als in D Die Frage mit der Übersetzung ist eng verbunden mit den jeweiligen Inhalten. Ein blosse Übersetzung kann unter Umständen nicht ausreichen. Da es aber sehr stark vom Inhalt der Seite und den Zielen abhängt, würde ich hier zu professioneller Hilfe (Anwalt) raten. |
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| Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: impressum, mehrsprachig |
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