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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #6 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 15:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: eBay Ware zerstört geliefert

Zitat:
Welche Konsequenzen könnte das haben, für den Verkäufer, da er nachweislich die Ware unzureichend verpackt und somit gegen die Sorgfaltplicht verstoßen hat.
Dann würde die Versicherung aber nicht zahlen
Zitat:
Er trotzdem die Ware im voraus bezahlt wurde und ebenso die Versandgebühren, die Schadensregulierung mit dem Versandunternehmen geführt und die Vergütung einbehalten hat?
? - Der Käufer hat Anspruch auf den Betrag den er gezahlt hat - nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
Was für Rechte stehen dem Käufer zu, der die beschädigte, aber noch funktionstüchtige Ware behalten will, weil ein Ersatz erheblich teurer wäre, als der ersteigerte Artikel.
Wenn der Vertrag "rückabgewickelt" wird, keine. Ansonsten besteht ein gültiger Vertrag und alles bleibt beim alten. Dann hat der Käufer aber auch keine Ansprüche mehr (er behält die defekte Ware, der Verkäufer behält das Geld und die Versicherung ist wieder außen vor)
Zitat:
Wer bekommt das Geld aus der Schadensregulierung und muß der Verkäufer die Schadensregulierung mit dem Versender, dem Käufer gegenüber offen legen.
Muss er nicht, da das kein Betsandteil des Vertrages ist.
Zitat:
An wenn ist die Transportversicherung schadenspflichtig?
An den, der versichert ist.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 25.02.2010, 14:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 4
Standard AW: eBay Ware zerstört geliefert

Sorry nochmal zum Verständnis:
Also die Ware wurde in einem nicht beschädigten Zustand gekauft und versandt. Der Versand war Bestandteil des Vertrages.
Die Ware kam hier beschädigt an. Also ist doch der Wert nicht mehr der gleiche.
Der Käufer verlangt Nachbesserung statt Wandlung, also er möchte die Ware reparieren lassen oder einen Preiserlaß.
Oder
Wer bezahlt bei dr Rückabwicklung die Versandkosten der Rücksendung und wird bei Rückabwicklung der Aufwand für die "dann korrekte Verpackung" mit vergütet, da ansonsten eine weitere Beschädigug entstehen, wofür der Käufer dann haftbar gemacht werden könnte.
Besteht überhaupt Rücksendepflicht des Artikels an den Verkäufer?
Bei der Kaufabwicklung war Vorkasse vereinbart, gilt dies dann auch für die Rückabwicklung?
Besten Dank im voraus für die Beantwortung oder Hilfestellung
LG
Berton



.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.02.2010, 21:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: eBay Ware zerstört geliefert

Zitat:
Der Käufer verlangt Nachbesserung statt Wandlung, also er möchte die Ware reparieren lassen oder einen Preiserlaß.
Bei einem Sachmangel entscheidet der Verkäfer. Erst wenn dieser die Nachbesserung - und dazu gehört auch ein Austausch gegen mangelfreie Ware - verweigert, stehen dem Käufer weitere Möglichkeiten offen.
Zitat:
Wer bezahlt bei dr Rückabwicklung die Versandkosten der Rücksendung
In dem Falkl würde ich sagen der Verkäufer.
Zitat:
und wird bei Rückabwicklung der Aufwand für die "dann korrekte Verpackung" mit vergütet, da ansonsten eine weitere Beschädigug entstehen, wofür der Käufer dann haftbar gemacht werden könnte.
Wenn ein Aufwand entsteht (nachweisbar) kann der Käufer diesen Aufwand auch geltend machen.
Zitat:
Besteht überhaupt Rücksendepflicht des Artikels an den Verkäufer?
Wie soll der Verkäufer sonst nachbessern? Eine Reparatur durch sden Käufer muss der Verkäufer nicht hinnehmen. Oder der Käufer muss die Kosten selbst übernehmen. In solchen Fällen ist die Wahl der Mittel beim Verkäufer (siehe oben)
Zitat:
Bei der Kaufabwicklung war Vorkasse vereinbart, gilt dies dann auch für die Rückabwicklung?
Nein. Es sei denn es ist vorher so vereinbart. Ansonsten hat die Leistung Zug um Zug zu erfolgen. Heißt: Wenn die Ware zurück ist gibt es das Geld wieder.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 09:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 4
Standard AW: eBay Ware zerstört geliefert

Besten Dank für die Drstellung der rechtlichen Betrachtungsweise.
Ich werde nicht umhin kommen, einen Anwalt einzuschalten, da der Verkäufer auf den Schriftverkehr nicht reagiert.
Ich dachte das nach einer Fristsetzung und Ablauf dieser der Käufer berechtigt ist, den Artikel instandsetzen zu lassen.

Interessant ist, das sich jetzt nach fast 4 jähriger Ebay Dazugehörigkeit ohne die geringsten Probleme sich seit Ende letzten Jahr die Reklamationen häufen.
Macht sich jetzt auch da die Wirtschaftskrise bemerkbar indem man versucht Menschen über den Tisch ziehen?
Berton
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  #10 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 11:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: eBay Ware zerstört geliefert

Zitat:
Macht sich jetzt auch da die Wirtschaftskrise bemerkbar indem man versucht Menschen über den Tisch ziehen?
Das wurde schon immer versucht. Nur immer mehr seriöse Verkäufer/Käufer wenden sich von dieser Plattform wegen der Bedingungen ab ...
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