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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige trotz der vielen Einträge hier im Forum geht für mich noch nicht ganz hervor, wann bei einer Domain eine Markenrechtsverletzung zutrifft. Bsp.: Sagen wir, dass eine Firma Hydraulikteile fertigt und den Domainnamen "xyz.de" registriert hat und diese auch verwendet. Desweiteren hat sich die Firma den Domainnamen, also "xyz" ebenfalls als Wortmarke eintragen lassen. Wenn ich nun, als privater Betreiber, unter der Domain xyzweb.de einige Informationsportale betreiben will (die Übrigens nicht im geringsten etwas mit Hydraulik zu tun haben), zählt dies unter Markenrechtsverletzung? Der neue Domainname ergibt im Zusammenhang mit dem "web" einen neuen lesbaren und "verständlichen" Phantasiebegriff. Vielen Dank für die Antworten. |
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| Trotz der vielen Antworten gibt es auch keine klare Aussage dafür Ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt ist immer einzelfallabhängig. Es gibt aber Anzeichen dafür, die dafür sprechen: - Verwendung der Marke unter identischem Namen - leichte Abwandlungen (Buchstabendreher, Bindestriche ...) die darauf abzielen, die Bekanntheit der Marke auszunutzen - Absicht, durch Verkauf der Domaine mit der Marke Gewinn zu erzielen (Domaingrabbing) - Verwendung gleicher oder ähnlicher verwechselbarer Begriffe (und dabei kommt es auf das subjektive Empfinden an) für gleiche oder ähnliche Produkte Das sind jetzt ein paar, mit Sicherheit nicht alle. Aber die und weitere kannst du auch in den Beiträgen zu diesem Forum finden. Allerdings ist das auch immer eine Sache des Empfindens des Markeninhabers. Er kann - sieht er seine Rechte verletzt - immer gegen die Nutzung vorgehen, unabhängig der genannten oder weiterer Gründe. Ob dieses Vorgehen gerechtfertigt ist oder nicht entscheidet dann - wenn man sich nicht einigen kann - das Gericht. Verwendet man also ein bekannte Marke, muss man immer damit rechnen, Abmahnungen und Forderung nach Unterlassung zu bekommen. Selbstverständlich kann man denen widersprechen, nicht immer heißt eine Abmahnung auch Kosten. Doch man sollte sich dann schon sicher sein, dass man im Recht ist. Und da man sich das eigentlich nie sein kann ... |
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| Zunächst erst einmal an Dankeschön, aaky. Vor einer solchen Abmahnung habe ich auch die größte Angst. Aber ich würde in einem solchen Fall auch eher kleinbeigeben wollen, bevor ich letztendlich nen Haufen Geld hinlege. Sicherlich wird man in einem Fall zunächst Unterlassung fordern... - Oder würde es gleich "richtig ins Geld gehen"? (nur mal grob geschätzt) Mir ist nun bei nochmaliger intensiver Recherche aufgefallen, dass zwei weitere FIRMEN den Namen auch, bereits jahrelang, in ähnlichem Sinne verwenden, wie ich dies vorhabe. (darunter auch wird eine Domain mit dem Text "xyz" für einen Datenbankserver verwendet ... bei Aufruf der Domain wird man nach einem kurzen Hinweis auf die Seite des betreibenden Unternehmens geleitet) Letztendlich wird mir nichts anderes übrig bleiben, als den Versuch einfach zu starten. |
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| Eine Abmahnung kann schon Geld kosten - nämlich dann wenn sie gerechtfertigt ist und die Anwaltskosten geltend gemacht werden. Und im Endeffekt würde es Unterlassung mit sich bringen, was heißt man darf die Domaine nicht mehr verwenden. Zitat:
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| Hallo alle Ich wollte mal etwas fragen hoffe ich bin richtig hier,also ich wollte mit einigen freunden ein gamer portal machen mit spiele downloads nun haben wir gesehen das wie die deutsche seite gamesload.de gamesload.co.uk zu verkaufen ist,frage:dürfen wir so eine Seite überhaupt kaufen das man nicht verklagt wird?Denn dann wäre es sicher übel gegen so ein koncern,was sollte man für so eine seite ausgeben? Wir würde gerne diese seite kaufen und reg.aber wir haben angst noch zu verklagt zu werden Ich hoffe auf Antworten von euch Viele Grüße Edina |
| Tags: makren, markenrecht, recht, verletzung |
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