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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2007, 14:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2007
Beiträge: 6
Standard Texte und Bilder in Foren


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Hallo,

Ich weiss, dass es hier dazu schon viele Themen gab. Ich arbeite derzeit jedoch an einer Facharbeit und muss die gesetzliche Grundlage von Texten und Bilder und deren Vervielfältigung herausarbeiten.

Dies fällt mir zunehmend schwer, denn ich muss den Text aufs UrhG basierend schreiben.

Passend hierzu fand ich folgende Seite: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html

Sprachwerke liegen doch dem selben Recht zu Grunde wie Texte im Internet oder nicht? Ist das noch aktuell? Kleinzitate und Großzitate sind ja auch noch für die heutige Forumswelt interessant oder?

Über fundierte Antworten würde ich mich freuen!


Gruß

2Pac
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2007, 14:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Texte und Bilder in Foren

Wenn du das aktuelle Gesetz haben willst, nimm das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Der Artikel berücksichtigt offensichtlich noch nicht einige Änderungen (ist von 1997 - da dürfte einiges zum Thema Neue Medien fehlen)
Zitat:
Dies fällt mir zunehmend schwer, denn ich muss den Text aufs UrhG basierend schreiben.
Naja, das ist eben die Grundlage dafür. Ist nur die Frage, welche Bereiche du daraus brauchst.
Zitat:
Sprachwerke liegen doch dem selben Recht zu Grunde wie Texte im Internet oder nicht? Ist das noch aktuell? Kleinzitate und Großzitate sind ja auch noch für die heutige Forumswelt interessant oder?
Umgedreht Im Gesetz sind Sprachwerke definiert. Man muss jetzt den Umkehrschluss auf "Sprachwerke" in den "Neuen Medien" finden. Ich würde das über den §4 UrhG versuchen (hab aber keine Ahnung, wie die Lehrmeinung das sieht)
Man muss aber auch beachten, dass den "Sprachwerken" in Foren und ähnlichem meistens die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. Vielleicht nur so als Gedanke zur "kritischen Auseinandersetzung"
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2007, 14:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2007
Beiträge: 6
Standard AW: Texte und Bilder in Foren

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Wenn du das aktuelle Gesetz haben willst, nimm das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Der Artikel berücksichtigt offensichtlich noch nicht einige Änderungen (ist von 1997 - da dürfte einiges zum Thema Neue Medien fehlen)
Hast du einen Link parat? Weil das aktuelle Gesetzbuch hab ich auch hier. Aber man muss das ja basierend aufbauen!
Zitat:
Naja, das ist eben die Grundlage dafür. Ist nur die Frage, welche Bereiche du daraus brauchst.
Ja das weiss ich ja eben==>In welchem Umfang ich z.B. Texte im Internet zitieren darf. Man nehme an ich will jetzt einen Artikel von www.kicker.de teilweise zitieren. Auf meiner Homepage z.B. www.fanforum-deutschland.de ! Wo steht im Gesetz nun, welcher Umfang dieser Text haben muss? Dass eine Quelle angegeben sein muss, hab ich ja z.B. schon ausgearbeitet.

Zitat:
Umgedreht Im Gesetz sind Sprachwerke definiert. Man muss jetzt den Umkehrschluss auf "Sprachwerke" in den "Neuen Medien" finden. Ich würde das über den §4 UrhG versuchen (hab aber keine Ahnung, wie die Lehrmeinung das sieht)
Man muss aber auch beachten, dass den "Sprachwerken" in Foren und ähnlichem meistens die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. Vielleicht nur so als Gedanke zur "kritischen Auseinandersetzung"
Gelten Foren wirklich als Datenbanksammlungen? Oder meinst du §4 1?

Also irgendwie komm ich damit nicht so klar, das ist eben auch der schwierigste und wichtigste Teil der Arbeit
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2007, 16:00
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Texte und Bilder in Foren

Zitat:
Ja das weiss ich ja eben==>In welchem Umfang ich z.B. Texte im Internet zitieren darf. Man nehme an ich will jetzt einen Artikel von www.kicker.de teilweise zitieren. Auf meiner Homepage z.B. www.fanforum-deutschland.de ! Wo steht im Gesetz nun, welcher Umfang dieser Text haben muss? Dass eine Quelle angegeben sein muss, hab ich ja z.B. schon ausgearbeitet.
Nirgends, es kommt eben darauf an.
Ich würde sagen man kann den Artikel durchaus komplett einfügen, sofern man entsprechende Zitierregeln beachtet. Also auch Quellenangabe usw. und dies natürlich nicht in gewerblichen Zusammenhang steht.
Es wäre auch schwer zu sagen ab 200 Wörtern muss man sie angeben, aber bei 199 nicht. Da mach man eben ein Wort raus und setzt ein [...] hin und schon kann ich mich unter die Grenze schummeln. Ich würde daher immer eine Quellenangabe beifügen.


Zitat:
Gelten Foren wirklich als Datenbanksammlungen? Oder meinst du §4 1?
Würde jetzt auf Anhieb sagen, nein, bzw. differenzieren. Die Datenbank selbst ist ja die SQL-Datei (oder eben sowas). Aber im Grunde kann man sagen die Texte im Forum selbst fallen unter Nr. 1 des 1. Absatzes. Wenn sie überhaupt ein Urheberrecht haben. Denn pauschal würde ich jetzt jedem Beitrag kein Urheberrecht zusprechen.
Ob man die Datenbankdatei selbst als Werk bezeichnen kann,... nein. Es ist ja schließlich keine persönliche geistige Schöpfung. Außer man hat alles selbst zusammengetraten und sich was dabei gedacht. Ansnsten ist es eher eine Gemeinschaftsleistung, die auch nicht immer unbedingt eine geistige Leistung darstellt.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2007, 16:35
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Beiträge: 6
Standard AW: Texte und Bilder in Foren

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Nirgends, es kommt eben darauf an.
Ich würde sagen man kann den Artikel durchaus komplett einfügen, sofern man entsprechende Zitierregeln beachtet. Also auch Quellenangabe usw. und dies natürlich nicht in gewerblichen Zusammenhang steht.
Es wäre auch schwer zu sagen ab 200 Wörtern muss man sie angeben, aber bei 199 nicht. Da mach man eben ein Wort raus und setzt ein [...] hin und schon kann ich mich unter die Grenze schummeln. Ich würde daher immer eine Quellenangabe beifügen.
Also Quellenangabe ist ja zwingend erforderlich bei ALLEN Zitaten. Deswegen darf man doch Texte nur mit absoluter Erlaubnis vervielfältigen und verbreiten?


Zitat:
Würde jetzt auf Anhieb sagen, nein, bzw. differenzieren. Die Datenbank selbst ist ja die SQL-Datei (oder eben sowas). Aber im Grunde kann man sagen die Texte im Forum selbst fallen unter Nr. 1 des 1. Absatzes. Wenn sie überhaupt ein Urheberrecht haben. Denn pauschal würde ich jetzt jedem Beitrag kein Urheberrecht zusprechen.
Ob man die Datenbankdatei selbst als Werk bezeichnen kann,... nein. Es ist ja schließlich keine persönliche geistige Schöpfung. Außer man hat alles selbst zusammengetraten und sich was dabei gedacht. Ansnsten ist es eher eine Gemeinschaftsleistung, die auch nicht immer unbedingt eine geistige Leistung darstellt.
Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meine implizit, von gewerblichen Seiten wie eben Kicker oder sport1.de Sachen zu kopieren. Wie es da eben ausschaut. Und da wäre es ja eine geistige Schöpfung des Autors!
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