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| Anzeige Ich weiss, dass es hier dazu schon viele Themen gab. Ich arbeite derzeit jedoch an einer Facharbeit und muss die gesetzliche Grundlage von Texten und Bilder und deren Vervielfältigung herausarbeiten. Dies fällt mir zunehmend schwer, denn ich muss den Text aufs UrhG basierend schreiben. Passend hierzu fand ich folgende Seite: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html Sprachwerke liegen doch dem selben Recht zu Grunde wie Texte im Internet oder nicht? Ist das noch aktuell? Kleinzitate und Großzitate sind ja auch noch für die heutige Forumswelt interessant oder? Über fundierte Antworten würde ich mich freuen! Gruß 2Pac |
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| Wenn du das aktuelle Gesetz haben willst, nimm das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ Der Artikel berücksichtigt offensichtlich noch nicht einige Änderungen (ist von 1997 - da dürfte einiges zum Thema Neue Medien fehlen) Zitat:
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Man muss aber auch beachten, dass den "Sprachwerken" in Foren und ähnlichem meistens die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. Vielleicht nur so als Gedanke zur "kritischen Auseinandersetzung" |
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Also irgendwie komm ich damit nicht so klar, das ist eben auch der schwierigste und wichtigste Teil der Arbeit |
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Ich würde sagen man kann den Artikel durchaus komplett einfügen, sofern man entsprechende Zitierregeln beachtet. Also auch Quellenangabe usw. und dies natürlich nicht in gewerblichen Zusammenhang steht. Es wäre auch schwer zu sagen ab 200 Wörtern muss man sie angeben, aber bei 199 nicht. Da mach man eben ein Wort raus und setzt ein [...] hin und schon kann ich mich unter die Grenze schummeln. Ich würde daher immer eine Quellenangabe beifügen. Zitat:
Ob man die Datenbankdatei selbst als Werk bezeichnen kann,... nein. Es ist ja schließlich keine persönliche geistige Schöpfung. Außer man hat alles selbst zusammengetraten und sich was dabei gedacht. Ansnsten ist es eher eine Gemeinschaftsleistung, die auch nicht immer unbedingt eine geistige Leistung darstellt.
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| Tags: bilder, foren, texte |
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