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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich hab mal eine Frage: (fiktiv) Was passiert wenn ich mir www.tüv-süd.de beantrage, bevor sie der Tüv beantragt? Können dir mich zur herausgabe der Domain verklagen? |
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| Hallo Andi, also ich habe mir mit dem Ziel des Domainhandels am 1. März (erster Tag mit Möglichkeit Extended Domains zu Registrieren) gleich einen ganzen Packen an Domains mit Umlauten reserviert, bei denen die entsprechenden Domains ohne Umlaut schon von Firmen oder Vereinen belegt waren. 3 Tage später ist mir mulmig geworden, da ich in diversen Foren Hinweise gefunden habe, dass alleine schon die Registrierung einer Domain gegen Rechte Dritter verstossen kann. Ich habe sofort alle Domains wieder frei gegeben, aber aufgrund der zögerlichen Updates bei der DENIC bin ich für einige Domains immer noch eingetragen, dies hatte zur Folge, dass ich am Samstag bereits die erste kostenpflichtige Abmahnung erhalten habe und in der kommenden Woche mit weiteren Abmahnungen rechne. Also, lass besser die Finger davon ... es kann schnell sehr teuer werden ... Besten Gruß, Robert |
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| hm - ich würde gerne hier anmerken, dass wir es bisher immer vorgezogen haben, uns aussergerichtlich und zunächst ohne kostenpflichtige abmahnung zu einigen - auch wenn ich nicht verstehen kann, warum sich jemand ausser dem eigentümer der marke bzw. des firmennamens eine solche domain registrieren will. thomas springer tuev-sued |
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| Nach dem Lesen der ersten beiden Beiträge, von Andi99 und Robert habe ich überlegt, was man dazu sagen könnte. Beim Lesen der Antwort von tüv / thomas springer habe ich mich sehr gefreut - und kann mir jetzt meine Worte dazu sparen. elPhilosoph |