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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2007, 18:11
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Registriert seit: 30.12.2007
Beiträge: 2
Standard Ebay Artikel verschickt NEU , käufer meint er wär gebraucht.


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Hallo zusammen.
Ich habe da mal eine kleine Frage, nehmen wir mal an ich Verkaufe ein PC-Teil bei ebay als Privatverkäufer und gebe an das der Artikel neu ist.
So nun erhalt ich das Geld verschicke den Artikel.

Und der Käufer schreibt mich an und sagt der Artikel ist GEBRAUCHT er will sein Geld zurück oder er erstattet Anzeige da der Artikel nicht neu sondern Gebraucht ist und angeblich gebrauchsspuren aufzeigt.(Artikel funktioniert! ist nicht kaputt).
Und er würde mir nur Antworten das es hier nicht um UMTAUSCH oder GARANTIE sondern eindeutig um Betrug ginge. NEU WÄRE NICHT GEBRAUCHT.

Natürlich würde ich in die Artikelbeschreibung folgenden Satz schreiben:
Als Privatperson kann ich keine Garantie, kein Umtauschrecht, keine Gewährleistung für Waren nach dem neuen EU-Gesetz leisten.

Was wären dann die Rechte als Verkäufer ?
Müsste man den Artikel umtauschen ?
Könnte man dafür angezeigt werden ?

Ich meine das könnte ja jeder sagen wenn ihm der Artikel auf einmal nichtmehr gefällt.

Mit freundlichen Grüßen Dude

Geändert von dudee (30.12.2007 um 18:27 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2007, 22:43
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Ebay Artikel verschickt NEU , käufer meint er wär gebraucht.


Im Endeffekt wäre das die Frage des Nachweises. Neu bedeutet ungenutzt. Ein Test muss aber nicht bedeuten, dass der Artikel nicht neu ist - sprich, eine geöffnete Orginalverpackung schließt neu nicht aus.

Wenn der Käufer also nachweisen kann, dass der Artikel nicht neu ist (deshalb schreibt man sich als Verkäufer zum Beispiel Seriennummern auf ) hat der Käufer durchaus das Recht auf Nachbesserung (neuer Artikel) oder Rücktritt vom Kaufvertrag und Geld zurück. Ungeachtet der Sätze, da man die Rechte des Käufers bei Sachmängel auch durch Regelungen im Vertrag nicht ausschließen kann. Und das hat weder was mit Garantie noch Gewährleistung noch Umtausch zu tun.

Allerdings sehe ich eine Anzeige sehr weit gehölt, da hier bestenfalls Betrug vorliegen könnte - und dann müsste dem Käufer ein Nachteil entstanden sein. Das dürfte bei neu oder gebraucht, wenn der Artikel funktioniert kaum der Fall sein.
Auch vergessen viele Käufer, dass in einem solchen Fall eine Anzeige vöällig unsinnig ist, da sie ihr Geld dann auch nichzt wieder bekommen. Hierzu bedarf es schon eines zivilrechtlichen Vorgehens.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2008, 12:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Ebay Artikel verschickt NEU , käufer meint er wär gebraucht.


okay vielen dank.

aber nehmen wir mal an ...^^
Der Käufer droht noch immer sehr frech in Emails das er sein Geld zurück will und ich ihm sofort das Geld überweisen soll sonst erstattet er Anzeige.
Ich ihm vorschlagen würde, da ich keine schlechte Bewertung haben will bei ebay, er soll mir das Pc-Teil zu schicken dann würde er sein Geld zurück bekommen, und er dann frech Antwortet er wolle zuerst sein Geld dann würde ich das Pc-Teil wiederbekommen.

Unteranderem würde ich auf seinem Ebay account feststellen das er das gleiche PC-Teil für 20€ Weniger ersteigert hat kurz bevor er mir mit Anzeigen wegen Betrug drohte das er sein Geld wieder will... Und auch in anderen Bewertungen ähnliche Kommentare die solch einem Konflikt ähneln wiederzufinden sind.

Wert des Artikels um den es geht währe zwischen 50-100€.

Also einfach die Sache laufen lassen oder ? und ggf. eine schlechte Bewertung in Kauf nehmen.

Mfg
Dude
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  #4 (permalink)  
Alt 02.01.2008, 14:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Ebay Artikel verschickt NEU , käufer meint er wär gebraucht.


Zitat:
sonst erstattet er Anzeige
Hier würde ich persönlich sagen, soll er doch machen. Er wird schon sehen wie weit er damit kommt und was er davon hat.
Zitat:
er soll mir das Pc-Teil zu schicken dann würde er sein Geld zurück bekommen, und er dann frech Antwortet er wolle zuerst sein Geld dann würde ich das Pc-Teil wiederbekommen.
Die Leistung hat Zug um Zug zu erfolgen. Und wenn es nicht anders festgelegt ist, gilt normalerweise im allgemeinen Verkehr erst die Ware dann das Geld. Sicherlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel Treuhandunternhemen wenn man sich absolut nicht einigen kann, aber im Endeffekt sollte der Käufer, wenn er sich im Recht findet, das Angebot des Verkäufers annehmen. Ansonsten könnte ihm in einem möglichen Gerichtsverfahren das angekreidet werden (unzureichender Einigungswille).
Zitat:
Unteranderem würde ich auf seinem Ebay account feststellen das er das gleiche PC-Teil für 20€ Weniger ersteigert hat kurz bevor er mir mit Anzeigen wegen Betrug drohte das er sein Geld wieder will... Und auch in anderen Bewertungen ähnliche Kommentare die solch einem Konflikt ähneln wiederzufinden sind.
Was der mit Anzeige will ist mir echt schleierhaft - zeugt von enorm wenig Rechtskenntnissen. Aber egal, seine Sache.
Zitat:
Also einfach die Sache laufen lassen oder ? und ggf. eine schlechte Bewertung in Kauf nehmen.
Als Verkäufer würd ich -wenn ich mir sicher wäre im Recht zu sein - gar nichts unternehmen, auch nicht mehr auf Mails oder ähnliches antworten. Soll der Käufer doch seine Dinge abziehen. Und was die Beurteilung angeht: Wenn man eine schlechte bekommt, meldet man bei eBay einen unbezahlten Artikel (Streitigkeit). Werden die nicht durch Zusage bei eBay beigelegt, wird die Bewertung entfernt. Sieht man sehr oft. Auch kann man ungerechtfertigte Bewertungen von eBay löschen lassen (allerdings sollte man dann schon einiges in der Hand haben, zum Beispeil ein Urteil )
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