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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige ich wollte auf meiner webseite Musik streamen. das heist die Musikdatein liegen auf einem server und werden über einen flashplayer eingebungen. der benutzer kann dann durch den klick auf den musiktitel die datein ein dem falshplayer anhören. es gibt somit keine möglichkeit diese datei zu downloaden. was muss ich da beachten? (GEMA wird bezahlt) |
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| Dass die Bezahlung der Gema auch den Werken entspricht, die gestreamt werden. Nicht jedes Musikstück wird durch die Gema abgedeckt. Auch sollten technische Vorkehrungen getroffen werden, dass ein illegales kopieren nicht möglich ist. Inzwischen gibt es auch schon Programme, die Flash-Streams aufzeichnen können. |