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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige mir wurde gestern Bescheid über eine Vorladung gegeben wegen "Verstoß gegen das Urhebergesetz". Ich benutze seit längerem nicht mehr Bearshare und im Brief steht "Verstoß gegen das Urhebergesetz am 17.September 2007",was schon drei Monate her ist bzw schon fast 4 Monate. Was ich mich jetzt frage ist,ob wir nach dem verschärften Gesetz bestraft werden,was ab 2008 gilt oder nach dem alten Gesetz. Kann mir da jemand weiterhelfen? MfG Krissi |
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| Es wird IMMER nach dem zum Zeitpunkt der "Straftat" geltenden Gesetz bestraft. So etwas nennt man Rechtssicherheit. Genauso wie Gesetz nicht rückwirkend gelten dürfen. |
| Tags: alten, neuen, strafe, urheber, urheberrecht |
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