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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige kann mir jemand bei der Klärung der Frage helfen? Welcher Rechtsordnung unterliegen dann z.b. Inhalte, die von Deutschland aus von einem amerikanischen Server abgerufen werden, dessen Inhalte von Griechenland aus auf diesen Server transferiert wurden? Meine Recherchen ergaben bisher: Für die anwendbare Rechtsordnung unbeachtlich ist auf jeden Fall der Standort des Servers. Im Bereich des Strafrechtes kann sowohl die Rechtsordnung des Handlungsortes (von wo wurden die Seiten upgeloadet) als auch die Rechtsordnung des Erfolgsortes (von wo aus können die Seiten bestimmungsgemäß abgerufen werden) in Betracht kommen. Vielen Dank für ein paar Denkansätze! |
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| Tags: rechtsordnung |
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