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Ab diesem Jahr ist es ja auch strafbar, wenn man eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage zum Herunterladen verwendet
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Das war es auch schon vorher. Was du meinst, ist eine offensichtlich rechtswidrig
zum Download bereitgestellte Vorlage. So lautet in etwa die neue Formulierung.
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Müssen jetzt deshalb detaillierte Logs geführt werden, welche Besucher man hatte bzw wer was heruntergeladen hat, oder bleibt es so wie früher, dass man bei Betreibern/Veröffentlichern detailliert loggt, bei den Benutzern allerdings dies nicht muss (und wegen Privatsphäre vielleicht noch nicht mal soll).
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Dafür hat Schäuble schon mit der Vorratsdatenspeicherung gesorgt. :mrgreen:
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Ferner die Frage, ob Webhosting mit Usenet vergleichbar ist, oder ob man Usenet mit einem ISP vergleichen müsste - oder mit was?
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Das Usenet ist in seiner ursprünglichen Form eher ein Message Board oder ein News Board, vergleichbar mit einem schwarzen Brett. Das darüber nun auch Dateien getauscht werden, ist ja eine Nebenerscheinung.
Ich würde es jetzt, ohne tiefergehende
Prüfung, mal als Hoster sehen. Sei es für Dateien oder für Nachrichten. Das der Zugang meist kostenpflichtig ist, hat nichts mit einem ISP zu tun. Die Verbindung zum Usenet kann man auch ohne kostenpflichtigen Account bekommen, auch kommt man mit einem reinen Usenet-Zugang auch noch keine Verbindung zum Internet.