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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 14:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2008
Beiträge: 2
Frage Schützt Domain-Anmeldung einer Website über EU-Ausländer vor deutschem Rechtszugiff?


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Hallo zusammen!
Zuerst einmal möchte ich mich für dieses ganz phantastische Forum bedanken.

Ich bin seit kurzer Zeit mit deutlich steigendem Erfolg im Affiliate Marketing tätig.
Nun planen ich und 2 befreundete Webentwickler eine Website, die ihren Profit im wesentlichen über Casinoaffiliäteprogramme generiert. Zielmärkte sind weltweit und der Content soll in bis zu 7 verschiedene Sprachen übersetzt werden.

Nun bin ich Hauptverantwortlicher für das Projekt. Ich bin deutscher Staatsbürger und habe meinen Wohnsitz in Deutschland.

Um mich vor deutschem Rechtszugriff zu schützen wird die Domain als ".com" in den USA angemeldet, wo Gambling ja eh seit kurzem verboten wurde.

Dennoch stehe ich ja als Hauptanmelder in der Whois-Datenbank, so dass ich Angst habe rechtlich belangt zu werden. Ich bin jetzt auf die wie ich meine geniale Idee gekommen, einfach meine langjährige Freundin, die sich auch dazu bereit erklärt hat, als Domainbesitzerin anzugeben. Günstigerweise ist diese nämlich Koreanische Staatsbürgerin, die zwar wohnhaft in Deutschland ist, aber nur einen deutschen Aufenthaltstitel zum Zwecke einer Promotion besitzt, den sie aber seit 6 Jahren immer weiter verlängert. Somit wären doch alle aus dem Schneider oder? Ich bin mir dennoch nicht sicher, wie die rechtliche Situation aussieht: Sie ist in diesem Falle ja ein Strohmann und die Provisionszahlung des Affiliätepartners läuft auf ein deutsches Konto. Auch bin ich mir unsicher, wie sich das Projekt auf ihren Aufenthaltstitel auswirkt.

Eine weitere Lösung, die in meinen Augen sicherer wäre, ist den deutschen Raum völlig auszusparen und den Hauptprofit über die Sprachen Englisch, Spanisch und Französisch laufen zu lassen. Allerdings entgeht uns dann ein gewaltiger Markt (Deutschland, Schweiz, Österreich) was mich auch nicht so glücklich macht.

Wie seht ihr das? Schützt die Anmeldung der Website über einen EU-Ausländer vor deutschem Rechtszugiff?

Ich danke euch vielmals,
Progy ;-)

PS: Ich bitte euch, einfach mal eure Meinung zu dem Thema zu sagen. Mir ist klar, dass meine Frage recht konkret ist. Ich möchte hier keine Rechtsberatung, die werde ich sowieso in Anspruch nehmen, wenn Content in englischer Sprache releasefertig ist. Es geht mir also nur um eure Meinung

Edit: Wie sieht das steuerlich aus. Wenn sich meine Freundin als Domaininhaberin anmeldet, wird dann die Steuer in Korea fällig statt in Deutschland? Theoretisch ja oder?

Geändert von Progy1784 (01.01.2008 um 15:24 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 23:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainanmeldung für Casinoaffiliätewebsite über Drittperson im EU-Ausland sinnvol

Meiner Meinung nach bringt dieser ganze Umweg nichts, wenn man einmal in die "Fänge" der Ermittlung gerät. Dann fliegen derartige "Schwindel" ganz schnell auf - und sei es nur durch eine Kontoverbindung oder eine unvorsichtige Visitenkarte.
Und die Domaine schützt nicht allzuviel - vor allem nicht, wenn man da als Deutscher als Inhaber drin steht

Auch in Frankreisch, Spanien ... gelten Gesetze, die dem deutschen Recht ähnlich sind. Da sollte man sich auch schlau machen.

Rechtlich mag das vielleicht eine Weile gut gehen - nur inwieweit das was mit "Moral" zu tun hat, wage ich zu bezweifeln.
Sicherlich kannst du jetzt sagen, nach deutschem Recht darf man nichts (was unsinnig ist) oder nur der, der alle Möglichkeiten (auch die Grasuzonen>) ausnutzt bringt es zu was - aber ich sehe es so, dass selbst so etwas nicht ewig gut geht. Und die Großen lässt man laufen - die Kleinen nicht
Und wenn es dann rauskommt und irgendwie rechtswidrig ist, dürfte das für den "Strohmann" auch keine positive Erfahrung sein, vor allem wenn er als "Inhaber" der rechtswidrigen Firma steht.

Zu dem steuerlichen: Die Firma muss ja dann im Ausland angemeldet sein, unterliegt damit a) dem dortigen Recht b) dem dortigen Steuerrecht.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2008, 03:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Domainanmeldung für Casinoaffiliätewebsite über Drittperson im EU-Ausland sinnvol

Hallo!
Zuerst einmal möchte ich mich für die fundierte Antwort bedanken.

Ich bin heute nach langem Überlegen zu dem Ergebnis gekommen, dass es das beste ist, wenn ich mich als Inhaber der Domain anmelde und wir den deutschsprachigen Raum völlig ausblenden trotz des leider sehr großen deutschsprachigen Marktes, rein zu meiner persönlichen Sicherheit.

Die Idee ist nunmehr den Content zuerst auf Englisch anzubieten und diesen dann zügig in die Zielsprachen: Spanisch, Französisch, Russisch, Chinesisch und Indisch zu übersetzen um erstmal die größen Märke abzudecken.

Bei der Idee (die übrigens völlig legal ist !!!) handelt es sich um die Umsetzung eines noch recht neuen Casinoaffiliätesystems, welches weltweit erst von 4 Konkurrenten angeboten wird. Eine Konkurrenzanalyse hat ergeben, dass der zu erwartende monatliche Gewinn zwischen 20000 und 200000$ beträgt, ich rechne persönlich mit ca 90000$ im Monat. Da diese Beträge schon außerordentlich deftig sind will ich die Sache natürlich schnellstmöglich releasenen, mich aber auch absichern, da die Sache womöglich schnell
bekannt wird.
Vielen Dank,
Progy

Geändert von Progy1784 (02.01.2008 um 03:52 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 02.01.2008, 09:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainanmeldung für Casinoaffiliätewebsite über Drittperson im EU-Ausland sinnvol

Passt wunderschön zu diesem Thema
http://www.e-recht24.de/forum/3747-c...rtsetzung.html (Casinobetrug Fortsetzung)
Denn schließlich muss das Geld irgendwo herkommen. Ich glaube nicht, dass die Casinos das einfach so verschenken ...
Aber egal, schließlich ist jeder selbst schuld, wenn er sich auf Casinos einlässt. Und dann noch online, bei denen die (programmiertechnischen) Manipulationsmöglichkeiten extrem hoch sind. Tut mir leid, dass ich das nochmal kurz erwähnen musste.

Zum Thema: Wenn man in D ein Gewerbe betreibt (Tätigkeit mit langfristiger Gewinnabsicht), muss man auchg diese Einkommen in einer Steuererklärung angeben. Abzüglich des Freibetrags muss man dann zahlen. In dem genannten Fall würde ich ein Gewerbe als dringend erforderlich sehen und die Steuern ergeben sich dann automatisch durch den Jahresabschluss - verbunden mit den jeweiligen Vorauszahlungen, die irgendwann fällig werden.

PS: Mich würde mal in einem Jahr oder so interessieren, was daraus geworden ist. Vielleicht denkst du dann noch dran und schilderst mal deine Erfahrungen. Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass so etwas (legal) funktioniert, denn die betriebswirtschaftliche Logik bringt nun mal mit sich, dass dieses Geld irgendwo herkommen muss. Und bei 90.000 im Monat müssten 90 Leute 1.000 hergeben - ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es so viele auf der Welt gibt, die ihr Geld einfach so anderen in den Rachen schieben - wenn doch, sollte ich die Branche wechjseln ...
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