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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige bei der Suche nach verschiedenen Musiktiteln im Netz bin ich auch auf die Seite von www.filestube.com gestoßen. Es handelt sich dabei um eine Art Suchmaschine für z.B. mp3-Dateien und mehr. Man hat die Möglichkeit, über einen vorhandenen Link das ausgewählte Musikstück anzuhören und eventuell auch herunterzuladen. Mir ist bekannt, dass der Download von Musikdateien meist illegal ist. Allerdings kann man beim Abrufen der Datei nicht erkennen, ob der Titel nun ein Radiomitschnitt ist oder von einer widerrechtlich hergestellten Vorlage stammt. Beim Anhören des Songs wird dieser zwangsläufig temporär auf meinem Rechner abgespeichert - es erfolgt hier also schon ein Download der Datei, egal ob man sie wieder löscht oder doch gezielt auf der Festplatte abspeichert. Es wäre ja nun auch möglich, dass dieser Download überwacht wird? Wie ist hier der Sachverhalt? Kann man dafür belangt werden, obwohl man das Musikstück nur angehört hat, aber im Prinzip doch gedownloadet habt? Danke! Sammy |
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| Beim anhören wäre der Download technisch Bedingt, also aus meiner Sicht nicht bedenklich und eben mit einem Stream vergleichbar. Die Rechtsverletzung würde ich dann eher durch den Anbieter sehen, außer er zahlt an eine Verwertungsgesellschaft. Dem Hörer würde ich hier keinen Vorwurf machen. Bei einem absichtlichen Download jedoch schon, hier müsste er erkennen das es sich um eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage handelt. Selbst wenn es ein Radiomitschnitt ist. Dieser gilt als Privatkopie, darf also nicht weiter verbreitet werden. Somit wäre die Vorlage aus meiner Sicht rechtswidrig zum Download bereitgestellt. PS: Auch hier zu beachten, seit heute gelten neue Spielregeln im Urheberrecht, besonders was den Download angeht!
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| @Styx und co. Wie steht ihr generell zu Streams? z.B. stellen ja manche komplett-movies als Streams zur Verfügung. Wo seht ihr die Grenze zwischen Stream und Download. Youtube und co ist ja klar, dass Ansehen kann einem eigentlich nicht verboten werden, nur das Up- und nun auch Downloaden. |
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| Kommt für mich auf den Inhalt des Streams an. Wenn man offensichtlich erkennen muss, das es sich hier um ein nicht legales Angebot handelt, also z.B. ein Kinofilm, wäre aus meiner Sicht der Stream auch schon als rechtswidriger Download zu sehen. Technisch bedingt meine ich ja auch eher bei Hintergrundsongs auf Webseiten, Radios, etc. nicht unbedingt bei einem absichtlichen Stream den man sich auf einer Webseite aussucht. Kommt eben auf den Einzelfall an.
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| Also ist für Dich ein illegaler Stream gleichzusetzten mit nem illegalen Download (aus p2p, rapid und co?) |
| Tags: files, tube |
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