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  #1 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 16:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2008
Beiträge: 2
Standard Kopierschutz?


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Hallo,

nun hätte doch mal eine spezielle Frage zum Thema KOPIERSCHUTZ.

Z.B. schreibt Styx am 26.12.07 hier im Forum:

>>Die Prüfung, ob die erneute Kopie auf dem Server rechtmäßig ist, ist aus meiner Sicht dem Herunterladenden nicht aufzuerlegen, da es diesem nur schwer möglich war z.B. auch herauszufinden ob für diese Kopie ein Kopierschutz umgangen wurde, dann wäre die Vorlage auch wiederum rechtswidrig gewesen.<<

Betrifft es hier, was die Umgehung des Kopierschutzes angeht, nur die Medien, auf denen steht: „Diese CD ist kopiergeschützt“, „Copy Kills“ oder Ähnliches.
Oder was ist mir diesem Kopierschutz direkt gemeint?

Ich besitze viele Original-CD‘s, die einen solchen Kopierschutz nicht enthalten, aber immer sinngemäß den Vermerk tragen, dass alle Rechte, auch die der Vervielfältigung, beim Urheber liegen.
Sogar meine alten Schallplatten haben so einen Vermerk.

Hätte ich jetzt (theoretisch) eine CD aus dem Internet „gesaugt“, von der mir bekannt ist, dass diese im Original keinen Kopierschutz hat, wäre dieser Download, zur Herstellung einer Privatkopie, dann auch schon unrechtmäßig gewesen?

Danke!
Sammy
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  #2 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 17:34
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Kopierschutz?

Also meine Aussage bezog sich auf die mögliche Rechtswidrigkeit einer Vorlage, wenn sie von einem, mit einem Kopierschutzversehenen, Datenträger kopiert wurde.

Das Umgehen eines Kopierschutzes ist nicht erlaubt. Auch nicht für private Zwecke. Wenn auf der CD/DVD steht "Dieser Datenträger ist durch technische Schutzmaßnahmen kopiergeschützt", dann darf ich auch keine Privatkopie nach § 53 UrhG erstellen, was bedeutet ein Rip wäre verboten, selbst wenn ich das Original besitzte. Der Hinweis muss jedoch draufstehen, wie das erfolgt, ist eigentlich egal. Sofern der Nutzer erkennen kann das hier ein Kopierschutz vorhanden ist, bzw. eine Erstellung einer Kopie vom Rechteinhaber nicht erwünscht ist.
Der Vermerk bezüglich der Kopierrechte schränkt die Privatkopie nicht ein, nur der Kopierschutz ist eine Einschränkung.

Zitat:
Hätte ich jetzt (theoretisch) eine CD aus dem Internet „gesaugt“, von der mir bekannt ist, dass diese im Original keinen Kopierschutz hat, wäre dieser Download, zur Herstellung einer Privatkopie, dann auch schon unrechtmäßig gewesen?
Ich würde sagen nein, zumindest nach altem Recht. Da wir heute den 01.01.08 haben haben, sage ich nun Ja. Da sie offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellt wurde. Das hätte man erkennen müssen.
Ist jetzt ein wenig verwirrend, aber seit heute gelten im Urheberrecht neue Spielregeln, leider zum Nachteil der Nutzer wie ich finde. Der Download ist jetzt deutlich weniger "legal" wie noch gestern.
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