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  #11 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 12:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Videos von Youtube downloaden. Illegal??

Deine Nebelbomben sind noch viel härter, als die, die bisher ausgestreut wurden Denn du vergisst oder verdrängst wichtige Zusammenhänge ... Lustig finde ich auch, wie du, genau wie alle Beiträge hier, immer zwischen ja, nein und seid vorsaichtig herumspringst. Anders geht es ja auch nicht, da es keine globale Aussage zu der Frage gibt sondern man das an jedem Werk einzeln beurteilen muss.
Aber das soll jeder Leser selbst herausfinden.

Nur eins: Die GEMA ist weder Urheber noch vertritt sie alle Künstler, die ihre Werke veröffentlichen. Sie vertritt meines Wissens lediglich etwas mehr als 2 Millionen Werke als Vertreter der Urheber. Für alles andere zahlt weder Youtube noch Google irgendwas an irgendwelche Urheber. Und die GEMA vertritt auch nicht alle Künstler deren Werke in den Charts sind. Die Legalität von Werken mit der Zahlung an die GEMA gleichzusetzen ist demzufolge grundlegend falsch und extrem gefährlich. Sicherlich reißt die GEMA das Maul am weitesten auf, wenn es um Urheberrechte geht, aber eigentlich sind die nur ein kleines Licht, wenn es um die gesetzlichen Rechte geht, oder genauer: Sie wenden das Gesetz bestenfalls für ihre Zwecke an (und vielleicht haben sie deswegen einige Politiker auf ihrer Seite, aber das ist ein anderes Thema)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #12 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 14:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Videos von Youtube downloaden. Illegal??

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Nur eins: Die GEMA ist weder Urheber noch vertritt sie alle Künstler, die ihre Werke veröffentlichen. Sie vertritt meines Wissens lediglich etwas mehr als 2 Millionen Werke als Vertreter der Urheber. Für alles andere zahlt weder Youtube noch Google irgendwas an irgendwelche Urheber. ....
Völlig richtig. Die GEMA ist eine von mehreren Verwerungsgesellschaften in Deutschland. Und nur diese sind berechtigt Vergütungen für nach § 53 I UrhG gemachten Vervielfältigungen geltend zu machen. Künstler, die keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind, gehen in soweit leer aus. Das ist vom Gesetzgeber, als er den $ 53 I UrhG eingeführt hat, so entschieden worden und bis heute geltendes Recht. (Deshalb hatte ich oben die § 54 und 54h UrhG zitiert)
In Deutschland muss jeder Künstler es dulden, wenn Kopien seiner Werke im Rahmen von § 53 I UrhG erstellt werden. Dafür bekommt er einen Ausgleich, wenn er einer Verwertungsgesellschaft beitritt und diese seine Rechte auf Vergütung wahrnimmt. Wenn nicht, geht er leer aus.

Zitat:
Die Legalität von Werken mit der Zahlung an die GEMA gleichzusetzen ist demzufolge grundlegend falsch und extrem gefährlich.
Die Frage ist, ob Musikstücke bei YouTube offensichtlich rechtswidrige öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen sind oder nicht.

- Charthits in Peer2Peer Netzwerken sind offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht. § 53 I UrhG ist nicht anwendbar.

- Charthits bei YouTube werden heute in großem Umfang von den Rechteinhabern als Promotion Video legal öffentlich zugänglich gemacht.
- Musikstücke, an denen YouTube/Google keine Rechte hat, werden gesperrt.
- YouTube/Google hat in der Vergangenheit an die GEMA gezahlt und ist aktuell in Verhandlungen mit der dafür zuständigen Verwertungsgesellschaft in Deutschland, um für die nach § 53 I UrhG aus Vorlagen bei YouTube erstellten Privatkopien eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Ich denke es ist daher legitim zu sagen, dass Youtube keine offensichtlich rechtwidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen anbietet und User ihr Recht auf Erstellung einer Privatkopie nach § 53 I UrhG ausüben können.
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  #13 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 14:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Videos von Youtube downloaden. Illegal??

Als Vorsatz: Urheberrecht ist Antragsrecht, also nur der Urheber oder ein Berechtigter (Verwertungsgesellschaften ...) können ihre Rechte diesbezüglich wahrnehmen.

Und deshalb interessieren mich die Privatkopien eigentlich gar nicht, denn woher soll ein Urheber oder Berechtigter von einer Privatkopie "Wind bekommen"? Ich betrachte das als eine Gesetzeslücke, muss man also nicht weiter diskutieren.
Wobei man auch den "Kopierschutz" (der auch in Deutschland zulässig ist) nicht außer acht lassen sollte. Einige Rechtsexperten vertreten durchaus die Auffassung, dass Streaming eine Art Kopierschutz darstellt, der in dem Fall umgangen würde. Aber wie gesagt, Privatkopien diskutiere ich nicht.

Etwas anders ist deine Meinung
Zitat:
Ich denke es ist daher legitim zu sagen, dass Youtube keine offensichtlich rechtwidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen anbietet und User ihr Recht auf Erstellung einer Privatkopie nach § 53 I UrhG ausüben können.
Denn wegen dem Antragsrecht ist Youtube (Google und all die anderen) gar nicht in der Lage, andere Künstler als die, mit denen sie Verträge haben oder deren Urheber sich bereits bei denen gemeldet haben, zu sperren. Youtube wäre gar nicht berechtigt, das Urheberrecht wahrzunehmen. Somit ist es durchaus möglich, dass auch Werke veröffentlicht werden, die gegen Urheberrecht verstoßen. Es ist also nicht erkennbar, dass die Urheberrechte beachtet werden. Ist bei der Verwendung eines Werkes (ich beziehe mich hier hauptsächlich auf all die Pseudo-Musik-Videos) nicht ausdrücklicklich die Genehmigung des Urhebers erkennbar (z.B. weil es vom Urheber selbst eingestellt wurde), ist die Rechtsmäßigkeit zu bezweifeln. Somit wäre eine offensichtliche Rechtswidrigkeit gegeben.
Unproblematisch wäre aber das Anschauen, da das temporäre Speichern (und somit auch der Download) vom Gesetz nicht als Kopie im Sinne des Urheberrechts angesehen wird. Somit braucht Youtube gar nicht alle offensichtlich rechtswidrigen Dateien löschen oder sperren (es sei denn, es liegen entsprechende Anträge vom Urheber oder Berechtigten vor)
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  #14 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 18:46
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Videos von Youtube downloaden. Illegal??

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu als (gelegentliche) Youtube-Besucherin. Nachdem ich eine Reihe von Infos eingeholt hatte, die mich auch zwischen, "Man darf runterladen" und "Man darf nicht", schmoren ließen, schließe ich mich dem zuletzt geposteten Beitrag von Aaky an.
Ich bin keine Juristin, aber als Pädagogin mit sozialwissenschaftlichem Hintergrund am Thema interessiert: schon, um meine Einsichten weiterzugeben.

In meinem Alter muss man nicht unbedingt die neusten Hits runterladen. Und das, was doch noch interessant ist, kann auch gekauft werden. Bin 56 Jahre und finde gerade Green Day, Jeff Buckley und Runrig prima. Habe auch schon 3 CDs gekauft und dies nicht bereut.

Aber zum eigentlichen Thema:
Wenn ich Aaky richtig verstehe, dürfen die entsprechenden Videos ja vorübergehend gespeichert werden. So lange, wie man sich das Video aktuell ansieht. Richtig?

Jetzt sagen mir Schüler, man könne gar nicht feststellen, ob jemand nun doch auf "Speichern" klickt oder nicht, z. B. mit einem Programm, das die Musik in MP3 aus Youtube-Videos extrahiert.

Wenn ja, wäre es möglich, unerkannt runterzuladen, obwohl es illegal ist.
Ich spreche also nicht von Filesharing.

Könntet ihr mir helfen klarzustellen, was ich nun richtig verstanden habe und was nicht bzw. ob es stimmt, dass man unerkannt downloaden kann?

Viele Grüße
Waria
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  #15 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 19:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Videos von Youtube downloaden. Illegal??

Zitat:
Wenn ich Aaky richtig verstehe, dürfen die entsprechenden Videos ja vorübergehend gespeichert werden. So lange, wie man sich das Video aktuell ansieht. Richtig?
Sohabe ich es auch gemeint
Zitat:
Jetzt sagen mir Schüler, man könne gar nicht feststellen, ob jemand nun doch auf "Speichern" klickt oder nicht, z. B. mit einem Programm, das die Musik in MP3 aus Youtube-Videos extrahiert.
Soweit auch okay - prinzipiell. Das Problem ist nur: Das interessiert eigentlich auch erst mal niemanden. So wie es auch erstmal niemanden interessiert, wenn ich in einem Baumarkt einen Hammer kaufe, im Gegenteil, das würde ich mir auch nicht verbieten lassen. Und einen Ausweis vorzuzeigen wäre wohl auch übertrieben.
Zitat:
Wenn ja, wäre es möglich, unerkannt runterzuladen, obwohl es illegal ist.
Nicht jedes "Herunterladen" ist illegal. So wie auch nicht jedes Zuschlagen mit einem Hammer rechtswidrig ist (wenn ich es zum Beispiel auf einen Nagel abgesehen habe). Es kommt immer auf den letztendlichen Zweck und das erreichte "Ziel" an.
Lade ich mir eine Datei zum Anschauen herunter, wäre es nur dann rechtswidrig, wenn sie offensichtlich rechtswidrig it. Dazu gibt es meines Wissens noch keine Rechtssprechung (das ist erst 2 Jahre so), für mich ein Indiz dafür, dass die Rechtssprechung mit der Realität nicht klar kommt. Denn was ist "offensichtlich" im Internet ...
So wie es auch rechtswidrig wäre, würde ich mit meinem gekauften Hammer das Sparschwein meines Kumpels zerschlagen. Rechtlich gesehen wäre das Beschädigung von Eigentum. Nur wenn der gar nicht weiß, das er eins hatte ...
Hier gilt eben: Solange nichts passiert, solange mag es vielleicht nicht immer rechtens sein, aber dürfte kaum Kosequenzen haben.
Das ist das, was ich mit der Lücke im Gesetz meinte.

An deinen Fragen gibt es zwei Problempunkte
Zitat:
Wenn ja, wäre es möglich, unerkannt runterzuladen, obwohl es illegal ist.
Unerkannt ist nicht möglich und ein typisches Fehlurteil der Kinder von heute. Im Internet kann man immer überwacht werden. Inwieweit das Gesetze zulassen oder nicht und inwieweit es getan wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Aber wer der Meinung ist, unerkannt im Netz zu sein, ist einem Irrtum erlegen. Und das kann sich früher oder später bitter rächen. Aber das ist wieder ein anderes Thema
Zitat:
man könne gar nicht feststellen, ob jemand nun doch auf "Speichern" klickt oder nicht, z. B. mit einem Programm, das die Musik in MP3 aus Youtube-Videos extrahiert.
Solange er die Dinge für sich privat behält und keinen Programmen gewährt, die Daten zu veröffentlichen, solange ist es auch okay (Privatkopie). Nur genau das vergessen die Meisten (Kinder sowie Erwachsene), dass sie dabei nicht bleiben. Sie zeigen es anderen, posten es in ihren Blogs oder prahlen damit gegenüber anderen oder machen es (mehr oder weniger bewußt) anderen zugänglich ... Und dann wird es kritisch, denn genau dann überschreiten sie die Grenzen des Rechts und dann wird auch ermittelt, wenn es erkannt wird.
So wie wenn ich mit menem Hammer ausser Haus gehe und versuche die Köpfe der Passanten zu treffen.

Rechtswidrig wird es also erst dann, wenn man auch wirklich gegen Recht verstößt.
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