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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Die Antwort ist relativ einfach: Wenn nicht ausdrücklich der/die Urheber der Verwnedung zugestimmt hat, ist es urheberrechtlich geschützt. Nach deutschem Recht besteht der Schuitz automatisch, eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich habe folgenden Auszug auf anwalt-im-netz.de gefunden. Zitat:
Das Lied ist bei YouTube unter dem Kanal shakiraVEVO vom Urheber eingestellt worden. VEVO beinhaltet des weiteren Unternehmen, die einen Vertrag mit YouTube oder besser Google besitzen. Somit bin ich dann ja nach geltendem deutschen Recht und laut dem obrigen Zitat berechtigt eine Privatkopie zu erstellen. Allerdings ist das ganze in Deutschland gesperrt, denn bei YouTube erhält man beim Versuch des Abspielens die Nachricht: "Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar." Ich schätze das hat wiederum etwas mit der GEMA zu tun... Wie das da alles verzweigt ist habe ich leider noch nicht wirklich begriffen... Aber um weiter auf die eigentliche Frage zu kommen. Es gibt legale Wege diese Sperre zu umgehen. Ich nenne hier als Beispiel einfach mal diverse Proxy-Server oder auch Hotspot Shield. Damit habe ich wiederum direkten Zugriff auf die Videos, da mir eine amerikanische IP zugeteilt wird. Nun kann ich mir wieder eine Privatkopie erstellen, trotz sperre. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das dann erlaubt ist eine Privatkopie dessen zu erstellen... Denn der Urheber sperrt die Videos nicht... sondern YouTube bzw. Google, welche aber nicht die Urheber sind. Ist es unter diesem Gesichtspunkt dann erlaubt oder nicht... Schließlich wäre in diesem Fall keine meiner Aktionen rechtswiedrig, noch verbietet der Urheber den Zugriff auf die Videos Hoffe auf eine klärende Antwort. mfg Thor-Beliskner- |
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| Wie kommst du darauf, dass es legal wäre? Youtube macht ja eindeutig klar, dass Besucher aus Deutschland die Inhalte nicht sehen sollen. Wenn du deine IP Adresse (wie auch immer veränderst) bleibst du ja ein Besucher aus Deutschland. Wahrscheinlich ist es der, dem vom Urheber die ganzen Nutzungsreichte eingeräumt wurden, der Youtube sagt: hey, die Erlaubnis können wir dir für deutsche Besucher nicht geben.. da musst du wen anderes fragen.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Tags: downloaden, videos, youtube |
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