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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige mal eine allgemeine Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es bei folgendem Fall. Man hat bei Provider1 ein Vertrag laufen, den man kündigt da man die Domains zu einem Provider2 umziehen möchte. Dabei begeht man den Fehler und vergißt den Haken bei Domain umziehen zu setzen. Provider1 tut wie im befohlen und löscht den Vertrag mit den Domains, allerdings ohne dem Kunden über den Termin zu informieren. Nun passiert folgendes: Provider2 versucht per KK Antrag die Domains zu sich zu transferieren, da aber der Kunde diese nur gekündigt nicht aber zum transfer freigegeben hat (war ihm nicht bewußt) wird der KK Antrag von Provider1 abgelehnt. Ein Tag später werden die Domains gelöscht und sind somit zur neuen Registrierung frei gegeben. Wie es der Teufel will (oder wie auch immer das so schnell geht) sind die freigewordenen Domains schalgartig wieder duch Domainhändler registriert und vergeben, ohne das Provider2 oder der Kunde eingreifen kann. Provider1 sagt, ich hab nur das getan was mir gesagt wurde. Provider2 kann auch nichts machen. Hat jetzt der Kunde irgendeine chance seine Domains rechtlich geltend zu machen? Der KK Antrag wurde ja nachweislich von Provider2 gestellt und von Provider2 abgelehnt. Hätte der Kunde bei der Zentralinstanz DENIC irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten da er über Jahre hinweg der Besitzer der Domains war und die Freigabe der Domains eher ungewollt war?
__________________ Gruß, Lars |
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| Aus meiner Sicht dürfte es dem ehemaligen Inhaber der Domainen schwer fallen, sowohl Provider1 als auch Provider2 irgendeine Vertragsverletzung nachzuweisen. Und das wäre die Voraussetzung für irgendwelche Ansprüche gegenüber irgend jemandem. Sowohl Provider1 als auch 2 hätten aus meiner Sicht nur im Rahmen der Beauftragung gehandelt. Fraglich könnte die Frist bei Provider1 sein, aber das müsste man anhand der vertraglichen Vereinbarungen sehen. Wenn die Frist eingehalten wurde, ist die Kündigung durchaus rechtens. Ich würde dem ehemaligen Inhaber kaum Chancen geben, wenn nicht einer von den Providern irgendwas aus "Kulanz" machen kann. Eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage gleich welcher Art kann ich aus dem genannten nicht entnehmen. Und zu guter Letzt: die Denic selbst wird absolut nichts unternehmen, da die bereits den neuen Inhabern verpflichtet sind. Das heißt die müssten deren Interessen gegen die "zweifelhaften" Ansprüche abwägen - das Ergebnis dürfte klar sein. |
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| Hi, da weder Provider 1 noch Provider 2 aus Kulanz was machen kann - die Domains sind ja weg und nicht wiederzuholen, ausser Provider 1 gibt zu einen Fehler gemacht zu haben, was aber ja auch nicht zutrifft, ausser das er die KK Anträge abgelehnt hat (der genaue Ablauf bei sowas ist mir leider nicht bekannt), wäre doch die DENIC die Instanz über die man es versuchen müßteeeeee, oder? Gehen wir mal davon aus, es gibt entsprechenden Mailverkehr zwischen vertragskündiger und Provider 2 der die Domains übernehmen sollte, sowie ein Protokoll bei Provider 2 bzgl. des KK Antrags und weiteren Schriftverkehr. Anhand der Daten könnte man ja nachweisen, dass hier ein Versehen vorlag und die Domains nie gelöscht werden sollten.
__________________ Gruß, Lars |
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| Aus meiner Sicht muss (und wird) die Denic gar nichts tun. Die Begründung sehe ich darin, dass die Denic keinerlei Verpflichtungen, die zu Handeln "zwingen" würden, eingegangen ist. Die Denic ist lediglich ein Registrar - also verwaltet und überwacht lediglich die Namen. Sie sind weder (direkt) für die Vergabe noch für irgendwelche Streitigkeiten zuständig. Zitat:
Es liegt also an dem Geschädigten den Schaden gegenüber dem Verursacher (die Denic ist es garantiert nicht) geltend zu machen. Und wenn der die Domainen nicht wieder besorgen kann (zum Beispiel den jetzigen Besitzern abkaufen) muss er das entsprechende Geld als Schadensersatz zahlen. |
| Tags: abgelehnt, auftrag, domains, gekuendigt, geloescht, unwiderruflich |
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