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Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2008, 04:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 2
Standard fage wegen einer website


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ttp://www.***.de/
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ich wollte nur mal fragen ob solch eine Seite eigentlich rechtlich gesehen ok ist meinesErachtens ist doch das veröffentlichen von Musikinhalten verboten zumal auf dieser Seite auch kein offizieller Kontakt angegeben ist oder sehe ich das falsch ?
ich frage nur weil mir vor Jahren eine ähnliche Website gesperrt wurde und ich noch eine Geldstrafe wegen Urheberrechtsverletzung bekam und nun so etwas wobei ich noch mehrere solcher Seiten im web gefunden habe nun frage ich mich wurde ich damals zu Unrecht verurteilt oder habe ich etwas übersehen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2008, 12:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: fage wegen einer website

Solange kein Urheberrecht verletzt wird ist das rechtens. Man kann ja eigene Musik oder die, wo man die Zustimmung des Urhebers hat, bedenkenlkos veröffentlichen.
Eine pauschales "Es darf keine Musik angeboten werden" wäre völlig unsinnig.
Wenn Verstöße gegen das Urheberrecht bestehen wird auch der Inhaber dieser Seite sein Problem noch bekommen.
Zitat:
ich frage nur weil mir vor Jahren eine ähnliche Website gesperrt wurde und ich noch eine Geldstrafe wegen Urheberrechtsverletzung bekam und nun so etwas wobei ich noch mehrere solcher Seiten im web gefunden habe nun frage ich mich wurde ich damals zu Unrecht verurteilt oder habe ich etwas übersehen ?
Offensichtlich scheinst du ja gegen Recht verstoßen zu haben. Dann war das sicherlich auch gerechtfertigt. Wenn nicht, hättest du dich damals wehren müssen. Jetzt macht das keinen Sinn mehr Und wenn die anderen jetzt gegen das Recht verstoßen, werden sie ihre Strafe auch noch bekommen - früher oder später
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  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2008, 13:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 2
Standard AW: fage wegen einer website

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Solange kein Urheberrecht verletzt wird ist das rechtens. Man kann ja eigene Musik oder die, wo man die Zustimmung des Urhebers hat, bedenkenlkos veröffentlichen.
Das stimmt auch nur bedingt. Eine bedenkenlose Veröffentlichung ist nur möglich, wenn weder Komponist noch Texter oder Verleger Mitglied in der Gema sind. Diese ist zuständig für die Lizensierung von Musik in Deutschland. Selbst der Komponist und/oder Texter von Musikstücken darf keine Zustimmung zur Verwendung seiner Musikstücke erteilen, wenn er Mitglied der Gema ist.
Im Gegenteil muss er sogar für seine eigene Musikwerke Lizenzen erwerben, will er diese auf seiner eigenen Webseite präsentieren.

Mitglied bei der Gema wird man als Musiker beinahe automatisch, sobald man seine Musik bei einem Tonstudio brennen und vervielfältigen lässt.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Eine pauschales "Es darf keine Musik angeboten werden" wäre völlig unsinnig.
Stimmt. Gemafreie Musik darf angeboten werden. Doch auch hier der Hinweis, dass in der Datenbank der Gema uU nicht sämtliche Musiker / Musikstücke gelistet sind, die einer Lizenzpflicht unterliegen. Zudem gilt für ausländische Musiker, dass diese möglicherweise in anderen Verwertungsgesellschaften erfasst sind, die wiederum vertragsmäßig mit der Gema verbunden sind, wodurch sich wieder eine Lizenzpflicht ergibt.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2008, 13:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: fage wegen einer website

Zitat:
Eine bedenkenlose Veröffentlichung ist nur möglich, wenn weder Komponist noch Texter oder Verleger nicht Mitglied in der Gema sind.
Die Gema wird ja dann auch als Rechtevertreter des Urhebers tätig. Nimmt also dessen Rechte war.
Zitat:
Selbst der Komponist und/oder Texter von Musikstücken darf keine Zustimmung zur Verwendung seiner Musikstücke erteilen, wenn er Mitglied der Gema ist.
Okay, weder der eine noch der andere ist aus meiner Sicht der Urheber im Sinne des Gesetzes. Die haben beide nur ihren Beitrag zum Werk geleistet. Der Urheber bleibt aus meiner Sicht der "Interpret" - der seine Rechte durch die Gema (oder irgendeine andere Verwertungsgesellschaft) wahrnehmen lassen kann.
Zitat:
Mitglied bei der Gema wird man als Musiker beinahe automatisch, sobald man seine Musik bei einem Tonstudio brennen und vervielfältigen lässt.
Woher hast du diese Info? Soviel ich weiß, muss man als Musiker einen Vertrag eingehen - und wird nicht automatisch reingespresst. Das fände ich etwas sehr seltsam. Sicherlich kann es sein, dass man Verträge mit dem Studio oder was weiß ich (bin kein Musiker ) eingeht, wodurch man sich verpflichtet, die Gema als Verwertungsgesellschaft zu bestimmen, aber ganz automatisch kann das nicht passieren. Es sollte immer in der Macht des Urhebers stehen, darüber selbst zu entscheiden. Vielleicht kann er dann nicht das Studio nutzen, wenn er nicht mag, aber das ist ein ganz anderes Thema.
Zitat:
Gemafreie Musik darf angeboten werden.
So global stimmt das nicht. Es darf Musik angeboten werden, wo der Urheber selbst die Musik anbietet oder zugestimmt hat (von mir aus auch durch eine Verwertungsgesellschaft wie die Gema).
Aber die Gema ist nicht die einzige und auch keine allmächtige Verwertungsgesellschaft. Auch wenn man an ihr bei aktueller Musik nicht vorbeikommt, aber wenn ich Musik machen wollen würde (ich werde die Welt aber damit verschonen ) dann steht mir persönlich auch keine Gema bei der Veröffentlichung meiner Werke im Weg
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  #5 (permalink)  
Alt 03.01.2008, 14:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 2
Standard AW: fage wegen einer website

dankeschön ihr habt mir alle sehr weiter geholfen folgerichtig war meine Website damals (aufgrund gemapflichtigen Titeln) rechtswidrig und somit war es gerechtfertigt meine Seite aus dem web zu nehmen und auch meine darauffolgend strafe .
jetzt ist nur noch eine frage offen, wie schaut es mit dem veröffentlichen des herausgebers der Website aus, muss er irgendwo auf den ersten Blick zu erkennen sein mit kompletter Kontaktadresse, diesbezüglich bekam ich damals auch ein schreiben eines Anwaltes und auch weil kein haftungsausschluss zu erkennen war. was auch immer das heißen mag
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