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Eine bedenkenlose Veröffentlichung ist nur möglich, wenn weder Komponist noch Texter oder Verleger nicht Mitglied in der Gema sind.
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Die Gema wird ja dann auch als Rechtevertreter des Urhebers tätig. Nimmt also dessen Rechte war.
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Selbst der Komponist und/oder Texter von Musikstücken darf keine Zustimmung zur Verwendung seiner Musikstücke erteilen, wenn er Mitglied der Gema ist.
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Okay, weder der eine noch der andere ist aus meiner Sicht der Urheber im Sinne des Gesetzes. Die haben beide nur ihren Beitrag zum Werk geleistet. Der Urheber bleibt aus meiner Sicht der "Interpret" - der seine Rechte durch die Gema (oder irgendeine andere Verwertungsgesellschaft) wahrnehmen lassen kann.
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Mitglied bei der Gema wird man als Musiker beinahe automatisch, sobald man seine Musik bei einem Tonstudio brennen und vervielfältigen lässt.
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Woher hast du diese Info? Soviel ich weiß, muss man als Musiker einen Vertrag eingehen - und wird nicht automatisch reingespresst. Das fände ich etwas sehr seltsam. Sicherlich kann es sein, dass man Verträge mit dem Studio oder was weiß ich (bin kein Musiker

) eingeht, wodurch man sich verpflichtet, die Gema als Verwertungsgesellschaft zu bestimmen, aber ganz automatisch kann das nicht passieren. Es sollte immer in der Macht des Urhebers stehen, darüber selbst zu entscheiden. Vielleicht kann er dann nicht das Studio nutzen, wenn er nicht mag, aber das ist ein ganz anderes Thema.
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Gemafreie Musik darf angeboten werden.
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So global stimmt das nicht. Es darf Musik angeboten werden, wo der Urheber selbst die Musik anbietet oder zugestimmt hat (von mir aus auch durch eine Verwertungsgesellschaft wie die Gema).
Aber die Gema ist nicht die einzige und auch keine allmächtige Verwertungsgesellschaft. Auch wenn man an ihr bei aktueller Musik nicht vorbeikommt, aber wenn ich Musik machen wollen würde (ich werde die Welt aber damit verschonen

) dann steht mir persönlich auch keine Gema bei der Veröffentlichung meiner Werke im Weg
