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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige mich würde folgendes interessieren: 1. Käufer K hat Ware vom Verkäufer V bei Ebay ersteigert 2. V hat K die Kontodaten per Mail zukommen lassen, und diese sind auch angekommen. 3. Seit dem sind es 4 Wochen her, K hat die Summe immer noch nicht überwiesen. 4. V spekuliert darauf, daß V seinen Kauf vielleicht vergessen hat und somit kann V die Ware wieder neu versteigern lassen. 5. Wie lange hat K Anspruch auf die Ware, was ist wenn V die Ware nach 8 Wochen bereits verkauft hat und K möchte die Ware plötzlich wieder haben ? Gruss ufos |
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| Solange der Vertrag besteht, solange muss V die Ware liefern können. V müsste, wenn K seiner Pflicht nicht nachkommt, dem K nachweisbar (also nicht per Mail) mahnen, die Verpflichtung aus Kauf zu erfüllen. Tut K dies wiederholt nicht, kann V vom Vertrag zurücktreten - unsd dieser Rücktritt muss dem K gegenüber (nachweislich) erklärt werden. Dann hat K auch keinen Anspruch mehr, aber nur dann. Ein Zeitrahmen gibt es nicht, aber die Zahlung sollte ebenfalls in dem Zeitraum erfolgen, wie normalerweise geliefert wird - als 30 Tage würde ich persönlich als absolutes Maximum ansehen. Dann sollte V mahnen, letzmalig mahnen udn wenn das nichts hilft, zurücktreten. Zitat:
Ist wie wenn V nicht liefern würde, nur umgekehrt |
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| Zitat:
Gruss Ufos |
| Tags: anspruch, ersteigerte, kaeufer, ware |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Käufer will Ware zurück geben | Markus St. | Onlineauktionen | 5 | 24.07.2008 21:08 |
| ebay - Käufer will Ware zurücksenden | Anonymous | Onlineauktionen | 3 | 25.04.2006 02:54 |
| Ware bei Käufer def. angekommen nun will er Geld usw zurück! | comec | Onlineauktionen | 0 | 17.10.2005 21:31 |
| Kuriosum! Käufer weigert sich ersteigerte Ware abzunehmen. | Moritz | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 23.05.2005 08:51 |
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