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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 01:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 1
Standard Fragen zur Auslandsberührung


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Hallo,

angenommen man will Website erstellen, die das Gebaren eines Immobilienhais schildert. Auf der Seite sollen keine illegalen Inhalte stehen, wie etwa Beleidigungen. Es soll vor allem eine Schilderung von Geschehnissen sein, aber es soll auch Stellung gegen das Geschäftsgebaren genommen werden.
Das juristische Prozedere rund um die zu erwartenden Klagen gegen diese Site soll erspart werden - sowohl was die lästige Beschäftigung mit gegenstandslosen Klagen angeht wie auch die Gefahren, dass einem versehentlich doch mal ein Inhalt durchrutscht, für den man verurteilt werden kann.

Auf http://www.e-recht24.de/artikel/ipr/20.html wird zwischen Handlungsort und Erfolgsort unterschieden; der Geschädigte könne sich bei zwei verschiedenen Ländern dann für das ihm genehme Recht entscheiden.
Die Website auf einem Auslandsserver würde in deutscher Sprache geschrieben, sich somit an ein deutsches Publikum wenden und (evtl.) die Persönlichkeitsrechte des deutschen Immobilienhais berühren. Da ist dann erstmal vermutlich davon auszugehen, dass bei einem deutschen Gericht deutsches Recht einklagbar ist.

In wiefern würde diese Lage durch eine der Kombinationen der unten genannten Umstände verändert, was die
  • Möglichkeit einer Klage
  • deren Aussicht auf Erfolg
  • die dann wirklich für den Websitebetreiber zu erwartenden Konsequenzen (Vollstreckbarkeit, Hürde hoher Kosten für den Klagenden,...)
angeht?

Hier die möglichen Kombinationen:

1)
Serverstandort: U.S.A.
Websitebetreiber: Staatsbürgerschaft U.S.A., Aufenthaltsort (Tourist) Deutschland (amerikanische Heimatadresse im Whois)

2)
Serverstandort: U.S.A.
Websitebetreiber: Staatsbürgerschaft Deutschland und Argentinien, Wohnsitz Argentinien (argentinische Heimatadresse im Whois)

Ich hatte mir http://www.e-recht24.de/artikel/ipr/18.html und die genannten Paragraphen §§ 12, 13, 32 ZPO durchgelesen, bin aber noch nicht so richtig schlau daraus geworden. Rein rechtlich scheint der Serverstandort ja keine Rolle zu spielen. Aber mich interessieren ja nicht nur die rein rechtlichen Aspekte, sondern wie o.g. auch die tatsächlich möglichen Konsequenzen.

Sollte ein anderer Serverstandort (Singapur,...) Sinn machen, so wäre ich für eine Auskunft dankbar.
Nochmals abschließend: Es soll nichts Illegales gemacht werden, es geht nur um Verschleierung der Identität und Schutz des registrierten Betreibers vor den als rabiat bekannten Praktiken des Betroffenen. Die Website soll mit ihrer öffentlichen Wirkung letztlich dazu dienen, die Gegenseite zum Fair Play zu bewegen - Denunziation halte ich da nicht für zielführend.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 11:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Fragen zur Auslandsberührung


So richtig verstehe ich das Problem nicht
Zitat:
Aber mich interessieren ja nicht nur die rein rechtlichen Aspekte, sondern wie o.g. auch die tatsächlich möglichen Konsequenzen.
Die möglichen Konsequenzen sind IMMER einzelfallabhängig. Hier wird es kein "das und das wird passieren" geben.
Und die rechtlichen Aspekte (soweit eine Darlegung möglich ist, ohne in eine Rechtsberatung abzurutschen) hast du ja schon gelesen - mit all ihren Problemen und Fragezeichen.
Ich persönlich würde dir empfehlen, dich mit einem auf dieses Fachgebiet spezialisiertem Anwalt in Verbindung zu setzen.
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