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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #6 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 16:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Vorgegen gegen Spammer

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Dann könnte es ggf. nach § 3 ivm mit 4 Nr. 3 UWG unlauter sein

"Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer

3. den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert;!



Das mag vielleicht für das essbare Spam (Dosenfleisch) zutreffen, aber nicht für Werbespam. Denke niemand wirklich Werbung.

Werbung ist dann unerwünscht, wenn ich sie nicht verlangt habe. Sprich mich ausdrücklich dafür angemeldet habe mit dieser Werbung beglückt zu werden. Viele machen das aber leider meist unbewusst, indem sie irgendwelchen AGBs für Gewinnspiele zustimmen... denke das ist bei diesem Forum hier nicht der Fall. Zurück zum Unerwünscht.
Nehmen wir an du bist hier regelmäßig im Forum aktiv. So, ich habe etwas zu verkaufen und bemerke das du hier regelmäßig vorbeischaust und denke mir das es dich interessieren könnte. Somit schicke ich dir jede Woche eine PM mit einem schönen Text, der sich aber eigentlich nur um meine Verkaufsware dreht. Aber dir geht dies mächtig auf den Wecker, weil dich des kein bischen interessiert.
Steht in den AGBs drin, das ich dazu berechtigt bin dich mit solcher Werbung zu beglücken und du hast dem zugestimmt, könnte diese Werbung evtl. nicht unerwünscht sein. Du hast schließlich zugestimmt.

Steht aber nicht drin, das du Werbezwecken zustimmst, könnte meine Werbung eben unerwünscht sein.

Ist jetzt mal recht vereinfacht dargestellt.
Und wie kann man nun vorgehen? Wenn man die IP Adresse hat? Und unter welchem Recht fällt es dann?
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  #7 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 16:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vorgegen gegen Spammer

Man kann Unterlassung fordern, wenn man Spam bekommt. Wenn man nur die IP und Uhrzeit(!) hat, muss man zur Ermittlung des "Täters" Anzeige erstatten. Dann werden die Daten ermittelt.
Zitat:
Und unter welchem Recht fällt es dann?
Was meinst du damit?
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  #8 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 17:06
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Vorgegen gegen Spammer

Wenn du mit "Recht" das Gesetz meinst, das ist das UWG.

Wenn du Straf- bzw. Zivilrecht meinst, würde ich jetzt zuerst eine strafrechtliche Anzeige nötig sehen, um eben an die Daten der Person hinter der IP zu kommen, die gibt es eben nur im Strafverfahren. Auch muss dies schnell geschehen, manche Provider speichern die Daten nur kurz vor, T-Online z.B. nur 7 Tage. Da die Vorratsdatenspeicherung noch nicht voll greift, also eine Übergangszeit gewährt wird, heißt es noch immer Eile.
Im Anschluss wird das Strafverfahren wohl eingestellt, dann geht es ins Zivilverfahren. Aber genauer kann das ein Anwalt sagen.

Ansonsten verweise ich hier auf §§ 12 ff. UWG. Dort ist das Verfahren gut dargelegt. Auch was man fordern kann findet sich in den §§ 8ff
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