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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 03:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 3
Standard Vorgegen gegen Spammer


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Stellen wir uns mal folgende Situation vor: Ein Webmaster betreibt eine Community mit vielen aktiven Mitgliedern, nun kommt ein Spammer und schickt jedem private Nachrichten, in denen Werbung versteckt sind, was kann der Webmaster dagegen vorgehen?

Rechtlich gelten ja nur Spam via E-Mail auch wirklich als Spam, aber was ist denn mit solchen Arten von Spam?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 12:29
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Vorgegen gegen Spammer

Ist für mich genauso Spam wie über Email. Wenn es über eine PM Funktion erfolgt, könnte man dies ebenfalls als Email auslegen, die Funktion ist ähnlich, auch wird man oft über Email informiert das man eine PM erhalten hat. Ansonsten eben § 3 ivm mir 4 oder 7 UWG.
Besonders 7 würde ich hier anwendbar sehen, der bezieht sich ja nicht nur auf Emails, die hier auch nur als "elektronische Post" benannt sind. Einen PM könnte man auch als elektronische Post bezeichnen. Eher ist aber der Satz 1 des 2. Absatzes. Eine unzumutbare Belästigung ist anzunehmen "bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht;". Dies dürfte auch hier der Fall sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 14:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Vorgegen gegen Spammer

Das Problem ist allerdings, dass die User nicht wissen, dass es Spam ist, denn wenn Spam wirklich unerwünscht ist, würde es doch gar nicht mehr existieren, wo liegt die Grenze also zwischen Spam und kein Spam?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 15:00
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Vorgegen gegen Spammer

Dann könnte es ggf. nach § 3 ivm mit 4 Nr. 3 UWG unlauter sein

"Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer

3. den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert;!

Zitat:
denn wenn Spam wirklich unerwünscht ist, würde es doch gar nicht mehr existieren, wo liegt die Grenze also zwischen Spam und kein Spam?
Das mag vielleicht für das essbare Spam (Dosenfleisch) zutreffen, aber nicht für Werbespam. Denke niemand wirklich Werbung.

Werbung ist dann unerwünscht, wenn ich sie nicht verlangt habe. Sprich mich ausdrücklich dafür angemeldet habe mit dieser Werbung beglückt zu werden. Viele machen das aber leider meist unbewusst, indem sie irgendwelchen AGBs für Gewinnspiele zustimmen... denke das ist bei diesem Forum hier nicht der Fall. Zurück zum Unerwünscht.
Nehmen wir an du bist hier regelmäßig im Forum aktiv. So, ich habe etwas zu verkaufen und bemerke das du hier regelmäßig vorbeischaust und denke mir das es dich interessieren könnte. Somit schicke ich dir jede Woche eine PM mit einem schönen Text, der sich aber eigentlich nur um meine Verkaufsware dreht. Aber dir geht dies mächtig auf den Wecker, weil dich des kein bischen interessiert.
Steht in den AGBs drin, das ich dazu berechtigt bin dich mit solcher Werbung zu beglücken und du hast dem zugestimmt, könnte diese Werbung evtl. nicht unerwünscht sein. Du hast schließlich zugestimmt.

Steht aber nicht drin, das du Werbezwecken zustimmst, könnte meine Werbung eben unerwünscht sein.

Ist jetzt mal recht vereinfacht dargestellt.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.01.2008, 15:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Vorgegen gegen Spammer

Soviel ich weiß, ist Spam eine Nachricht dann, wenn sie nicht angefordert wurde und sich nicht aus einem bestehenden Vertrags- oder Geschäftsverhältnis ergibt.
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