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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 15:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2008
Beiträge: 1
Standard IP Verfolgung und Vertrag


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Angenommen, man hat sich auf einer Internetseite mit falschem Namen angemeldet und hat nur seine emaildadresse (bsp. googlemail) angegeben. Auf dieser Seite wäre aber angeführt, dass die es kostenpflichtig ist (nach 2 Wochen Widerrufsrecht). in der Folge bekäme man dann eine Mahnmail, dass ein gewisser Zahlungsbetrag anfällt, der sich monatlich steigert. Gesetz dem Falle, man habe dies übersehen und will dieses Vetragsverhältnis nicht eingehen, was macht man?
Ist ein Vertragsabschluss generell gültig, wenn der richtige Namen und die richtige Adresse nicht angegeben wurde, sondern nur die Emailadresse?
Kann der Seitenanbieter Anzeige erstatten, wenn dieser Vertragsabschluss seitens des Anbieters beanstandet wird, ohne dass die persönliche Daten des Users in der Anmeldung auf der Seite auftauchen. Angenommen, der User hat sein Email-Account gelöscht und davor seinen Namen darin geändert. Die Adresse wäre nicht enthalten gewesen.
Ist es dem Anbieter möglich die Adresse herauszufinden und ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten? Via IP-Verfolgung erhielte man doch nur den Standort des Computers. Wenn dies ein öffentlicher REchner wäre, was dann?
Ist es dem Emailanbieter erlaubt, in diesem Falle, Nachforschungen zu erlauben?
Kann der Seitenanbieter Geld für etwas verlangen, das nach sofortiger Löschung des besagten Accounts, noch immer (nach AGB) anfiele?
Im Falle, dass dieser Vertrag zwei Jahre dauert, was kann der User machen, dass dies nicht in Kraft tritt?
Kann der Anbieter dies gerichtlich beanstanden und gibt es dazu eine Lösung, die überhaupt keine Kosten beinhaltet?
Wenn der Account gelöscht ist, dann bestehen in der Regel doch kein Daten des Users. Wie ist das bei googlemail?
Fragen über Fragen...
Bitte um Antwort! ops:

Geändert von joschoo (08.01.2008 um 15:18 Uhr). Grund: Kostenfalle
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 17:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: IP Verfolgung und Vertrag

Zitat:
Ist ein Vertragsabschluss generell gültig, wenn der richtige Namen und die richtige Adresse nicht angegeben wurde, sondern nur die Emailadresse?
Ja. Der Vertrag wird mit einer Person geschlossen (vereinfacht gesagt). Und der Name, Email, Hausnummer, Kontostand ... ist für den reinen Vertragsschluss unrelevant. Der Vertrag ist meiner Meinung nach auch gültig, wenn falsche Daten angegeben wurden - man könnte sogar sagen, die Rechte des anderen Vertragspartners werden dadurch gestärkt (Irreführung, falsche Tatsachen - wenn das ein Verkäufer machen würde, würde jeder Käufer sein Recht einfordern !).
Zitat:
Kann der Seitenanbieter Anzeige erstatten, wenn dieser Vertragsabschluss seitens des Anbieters beanstandet wird, ohne dass die persönliche Daten des Users in der Anmeldung auf der Seite auftauchen.
Ja. In der Regel wegen Betrug oder falschen Daten. Beides im StGB nachzulesen.
Zitat:
Ist es dem Anbieter möglich die Adresse herauszufinden und ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten? Via IP-Verfolgung erhielte man doch nur den Standort des Computers. Wenn dies ein öffentlicher Rechner wäre, was dann?
Ist es dem Emailanbieter erlaubt, in diesem Falle, Nachforschungen zu erlauben?
Im Falle einer Straftat (siehe oben) ja. Aber nicht dem Emailanbieter oder dem Vertragspartner sondern den Ermittlungsbehörden. Inwieweit das Ergebnisse bringt lasse ich mal offen, aber die technischen und rechtlichen Möglichkeiten werden immer umfassender (Stichwort Vorratsdatenspeicherung).
Zitat:
Kann der Seitenanbieter Geld für etwas verlangen, das nach sofortiger Löschung des besagten Accounts, noch immer (nach AGB) anfiele?
Wie bereits erwähnt: Der Vertrag ist von der Email unabhängig. Ja er kann.
Zitat:
Im Falle, dass dieser Vertrag zwei Jahre dauert, was kann der User machen, dass dies nicht in Kraft tritt?
Nichts. So etwas nennt man Vertragsbindung. Aber man kann in gegenseitigem Einvernehmen Verträge kündigen, meistens gegen Zahlung gewisser Beträge.
Zitat:
Kann der Anbieter dies gerichtlich beanstanden und gibt es dazu eine Lösung, die überhaupt keine Kosten beinhaltet?
Das einfachste ist, den (noch geringen) Grundbetrag zu bezahlen. Wenn es erstmal in Fänge von Anwälten gerät wird es nur immer teurer. Und wie ich oben geschrieben habe: Ich sehe für den, der die falschen Daten angegeben hätte, kaum eine Chance da raus zu kommen. Und wenn er erst noch ermittelt werden muss, wird es noch teurer.
Zitat:
Wenn der Account gelöscht ist, dann bestehen in der Regel doch kein Daten des Users. Wie ist das bei googlemail?
Das kann nur der Betreiber beantworten. Vielleicht ist es nicht mehr möglich, beim Email Anbieter zu ermitteln, aber meistens wurde diese Adresse auch anderswo genutzt. Und wie gesagt, die Möglichkeiten werden immer umfassender ...
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