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| Anzeige in der letzten Zeit gab es ja unterschiedliche Gerichtsurteile, wer und wie ggf. für die Einträge in Foren haftbar ist. Die Aussagen, die ich zu diesem Thema gelesen habe, betrafen deutsche Webseiten. Wie ist es aber, wenn eine Webseite zwar unter einer de Domain erreichbar wäre, (oder unter einer anderen Domain), der Betreiber der Website aber vom nicht europäischen Ausland, z.B. der Schweiz die Webseite betreibt. Welches Recht käme im Streitfall dann zur Anwendung? Schweizer Recht, weil dort die Firma ihren Sitz hat? Deutsches Recht, weil die Webseite z.B.über eine de Domain erreichbar war oder auf Deutschland abzielt? Gruß |
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| Würde sagen das es eben darauf ankommt, nicht nur an wen sich das Forum richtet, sondern auch wer sich da streitet. Wenn es z.B. um schwere Beleidigung geht und jemand erstattet Anzeige und beide sind Deutsche, könnte durchaus deutsches Recht zum Tragen kommen. Man kann ja schließlich auch argumentieren das die Tathandlung, also die Beleidigung, in Deutschland stattfand, nämlich vor einem PC der hier in D. steht. Das es am Ende auf einem Server in der Schweiz gespeichert wird, wäre aus meiner Sicht eher nebensächlich.
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| hab hier auch mal ne frage zu dem thema wird man nach dem ort bestraft wo man sich gerade befindet (z.b. deutschland) oder nach der domain zb. com (uk/usa) z.b. person in deutschland posted illegalen link (bzw link der zu illegalen sachen führt) auf com seite und gibts ne seite wo man sich übers englische oder amerikanische internetrecht erkundigen kann? |
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| Mit der Domain hat das aus meiner Sicht nichts zu tun. Es ist eher entscheident wo der Erfolg einer Tat eintritt bzw. wo die Tat erfolgte. Im Internet ist dies natürlich problematisch, der Erfolg tritt meist auf einem Server ein, während die Tathandlung aber selbst von einem Computer an einem anderem Ort erfolgte. Dies kann auch in unterschiedlichen Ländern erfolgen. Die Domain spielt hierbei aber keine Rolle, schließlich kann auch eine .de Domain auf einen Server in der Mongolei verweisen. In der Regel findet meines Wissens das Recht anwendung, auf welchem Staatsgebiet die Tat begangen wurde, somit wäre das Gericht zuständig in dessen Bezirk, bzw. Zuständigkeitsgebiet die Tat begangen wurde.
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| Tags: forenhaftung, linkhaftung |
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