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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Das Beispiel könnte sich auch auf andere Mietangebote wie beispielsweise Mietdatenbanken etc. beziehen. Sprich: Ist kaufen oder mieten besser? |
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| OpenSource und Freeware sind auch noch eine Alternative. Aber an sich eine gute Frage. Mit diesem Thema habe ich mich jetzt zwar noch nicht beschäftigt, aber ich versuche es mal. Zum einen könnte dies in den AGBs bzw. eben dem Mietvertrag geregelt sein. Zum anderen würde ich dies mit einer Wohnungsmiete vergleichen. Der Vermieter stellt die Wohnung (Forensoftware) zur Verfügung, hierfür zahlt der Mieter die vereinbarte Miete. Die Möbel welche der Mieter (Forenbeiträge) dort reinstellt bleiben ja sein Eigentum. Wobei "Eigentum" bei Forenbeiträgen nicht wirklich passt. Denn Beiträge könnten in Einzelfällen auch dem Urheberrecht unterliegen und somit Eigentum des jeweiligen Autors bleiben. Bei Foren würde ich aber dennoch sagen das der Mieter ein Recht auf die Daten hat, zumindest auf entsprechende Datensicherungen für Backups, sowie bei Ablauf des Vertrages auf eine Sicherung, um bei einem Wechsel dort ohne "Lücke" weiterarbeiten zu können. Bei Datenbanken im eigentlichen Sinne, würde ich hier schon aus dem Urheberrecht einen Anspruch sehen, wenn zumindest ein schützenswertes Datenbankwerk nach dem UrhG vorliegt.
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| Tags: datenherausgabe, gemietete, recht |
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