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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 21:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 1
Standard Extreme Webseiten


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Hallo

Angenommen man hat einige Erotikspiele gespielt (nicht auf Deutsche Server!) dort gibt es auch Links zu Seiten mit mehr Spielen dieser Art.
Neugierig wie man ist klickt man drauf und findet sich auf Seiten mit 3D Porno und Incest wieder, man schließt das zwar gleich wieder aber ohne Popupblocker geht ja eine Seite nach dem anderen auf ist das Strafbar diese Seiten zu sehen ohne das es gewollt ist?

mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2008, 23:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Extreme Webseiten

Zitat:
aber ohne Popupblocker geht ja eine Seite nach dem anderen auf
Das könnte man schon fahrlässig nennen, ohne Sicherheitsvorkehrungen sich auf solchen Seiten rumtreiben. Allein dafür müsste man schon bestraft werden

Aber zum eigentlichen Thema - das einmalige Öffnen solcher Seiten dürfte kaum strafbar sein, die Frage ist nur, was passiert danach.
Im, aus meiner Sicht, schlimmsten Fall hat man eine Seite besucht, die von Ermittlungsbehörden wegen Straftaten solcher Art überwacht wird. Und durch den "Besuch" hat man sich selbst mit auf die Liste möglicher Straftäter gesetzt. Könnt also sein, dass man damit eine Überwachung gestartet hat. Und im allerschlimmsten Fall bekommt man dann irgendwann Besuch, der überprüft, ob man derartige Materialien sammelt ...
Das jetzt mal als das "worst-case" Szenario.
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