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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2008, 14:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Cool Muss man sich Beleidigungen und Betrugssvrwurf gefallen lassen?


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Person A verkauft sein Artikel und eignet sich mit Käufer auf eine unversicherte Sendung, um Versandkosten zu verringern. Person A versendet die Ware. Person B bekommt die Ware nicht und beleidigt Person A und wirft ihn unter anderen Betrug vor.

Wie kann Person A sich dagegen wehren, Person A nimmt alles persönlich und möchtet entschädigt werden.

Wie sehen die Schritte aus, die zum Erfolg führen können?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2008, 16:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Muss man sich Beleidigungen und Betrugssvrwurf gefallen lassen?

Zitat:
Person A nimmt alles persönlich und möchtet entschädigt werden.
Zunächst mal vorweg: Weder Beleidigung noch Verleumdung (Unrichtiger Betrugssvorwurf) und die damit verbundene Anzeige (beides sind Straftatbestände) bringen der Person A irgendeine "Entschädigung". Selbst wenn Person B zu einer Geldstrafe diesbezüglich verurteilt würde, würde A keinen Cent davon sehen, da es sich bei den Strafen, die auf Straftaten ausgesprochen werden, um gesellschaftliche und nicht individuelle Strafen handelt.
Wenn A das persönlich nimmt - die eine Sache - eine Entschädigung dafür gibt es im deutschen Recht nicht (auch kein Schmerzensgeld wie in anderen Rechtssystemen).

Jetzt zur eigentlichen Sache. Hier ist A wohl der weitläufigen Irrmeinung aufgesessen, dass "unversichert" auch bedeutet, dass A keinen Nachweis braucht. Das ist schlichtweg falsch. Unversichert bedeutet nur, dass das Transportunternehmen bei einem Verlust keinen Ersatz leistet.
Und B wird wohl darauf gebaut haben, dass A diesen Fehler begeht und keinen Nachweis für den Versand hat. Denn darauf kommt es an.
A muss nachweisen, dass die Ware an das Versandunternehmen übergeben wurde, denn erst dann hat A seine Verpflichtung erfüllt (Schickschuld). Kann A das nicht, wird in den meisten Fällen davon ausgegangen, dass A nicht geleistet hat, da es für A einfach gewesen die Erfüllung nachzuweisen.

A könnte jetzt zivilrechtlich nachweisen dass es versandt wurde, A also seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat und strafrechtlich wegen Verleumdung Anzeige erstatten.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2008, 16:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Muss man sich Beleidigungen und Betrugssvrwurf gefallen lassen?

Wie soll A nachweisen? Er hat eine Briefmarke in der Hand und einen Briefumschlag. Beides hat A vor zwei Jahren irgendwann gekauft. Die Sendung wurde von A. In einen Postkasten der Deutsche Post geworfen und somit ging die Sendung auf dem Weg zu B.

Wie soll dann A beweisen, das die Sendung verschickt wurde?
Dafür sind ja die Postkästen da
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  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2008, 17:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Muss man sich Beleidigungen und Betrugssvrwurf gefallen lassen?

Genau das ist ja das Problem.
Viele Verkäufer verwechseln eben das "unversichert" mit "ich muss nicht nachweisen". Und genau das ist der Irtrtum.
A hätte seine Erfüllung irgendwie nachweisbar machen müssen, entweder über Absendebelege, Zeugen, ...

Und wenn ich B mal Bösartigkeit unterstelle (er hat den Artikel erhalten), hat er genau darauf spekuliert, dass A das nicht beachtet. Nach dem Recht ist A aber jetzt im Beweiszwang, dass er wirklich versandt hat (jeder muss das beweisen, was für ihn gtünstig ist). Da führt kein Weg herum.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.01.2008, 17:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Muss man sich Beleidigungen und Betrugssvrwurf gefallen lassen?

Da kann aber A sagen. Hier ist IRGENDEIN Beleg von Deutsche Post. Hier, das ist der Beweiß. Ich war mir bis heute immer sicher (das war auch die Aussage eines Polizisten) das die unversicherten Sendungen nicht nachweisbar sind, weil ein Kassenbeleg der Deutsche Post keine genaue Beweismittel dar stellte, weil dort keine Verfolgungsnummer drauf steht.

Ich meine, den Richter wird doch sicher verständlich sein, das IRGENDEIN Beleg als Beweismittel benutzt werden kann.
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