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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Hallo, ich hab jetz ne Weile das Forum durchforstet, jedoch nichts direktes in dem Zusammenhang gefunden. Zumindest nichts aktuelles. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen: Ich hab bisher immer nur davon gelesen, dass Leute dabei hochgenommen wurden, dass sie Musik bei Tauschbörsen (z.B. die Torrentseiten) hoch- bzw runtergeladen haben. Wie sieht es denn damit aus, wenn ich mir jetzt z.B. ein Konsolenspiel über Rapidshare runterlade? Das es Illegal is ist mir klar. Mir geht es eigentlich darum, ob die Verfolgung dabei auch so stark betieben wird wie bei Musik (z.B. durch die Kanzlei Rasch), wie wahrscheinlich die Chance ist, dabei erwischt zu werden (da es bei Rapidshare ja nicht ganz so leicht sein soll wie bei den Torrentgeschichten) und vor allem, was auf mich nach dem neuen Gesetz vom 1.1.08 zu kommen könnte, falls ich dann doch hochgenommen werde. (Gehen wir einfach davon aus, dass es sich nur um ein Spiel handelt. Da es sich denk ich mal proportional hochrechnen lässt bei mehreren.) Ich bin vorher auch noch in keiner Weise Strafrechtlich in Erscheinung getreten. Schonmal vielen Dank Viele Grüße Julian |
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| Warum sollten Hersteller von Software nicht auch dagegen vorgehen? Es stand sogar öfters in Web, das Hesteller bereits Filesharer angeklagt haben. Was die Gesetzesänderung im UrhG angeht, da hat sich für Spiele bzw. Software eigentlich nichts geändert. Der Download war auch schon vorher verboten, da es für Software keine Privatkopie gibt, sondern nur eine Sicherheitskopie, für diese bedarf es das Original. Das Strafmaß hängt immer vom Einzelfall ab. Das Strafverfahren dient eigentlich nur dazu den Anschlussinhaber zu ermitteln. Meist wird es dann eingestellt. Dann folgt eine Unterlassungserklärung, dazu kommt meist noch eine Zahlungsaufforderung. Diese kann drei oder vierstellig sein, meist letzteres. Wir dies abgelehnt, folgt ein Zivilverfahren, welches teurer werden kann und nur in den wenigsten Fällen für den Beklagten entschieden wird. Ich würde da jetzt keine größere oder geringere Chance sehen erwischt zu werden. Die Funktionsweise ist die Selbe wie bei Musik, nur eben das die Musikindustrie ein wenig "lauter" trommelt als die anderen beiden (Film und Software) Aber zum Schluss nochmals, der Download von Software, also auch Spielen, ist schon immer rechtswidrig gewesen, da hier keine Privatkopie nach § 53 UrhG besteht.
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| Und wie kommen die an die IP Adresse? Bei Tauschbören ist das angeblich einfach dort wird die IP veröffentlich, aber wird die Rapide.com einfach so die Daten ausrücken, die finanzieren sich mit Werbung und haben somit auch Interese am Kuchen (Geld) und werden meine Meinung nicht so einfach die Daten ausrücken. |
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| Sicherlich ist es bei Filehostern schwieriger an die entsprechenden Daten zu kommen. Ich finde dies ist aber nur eine trügerische Sicherheit, in die man sich nicht allzusehr wiegen sollte. Das die Filehoster damit auch ihr Geld verdienen ist logisch, aber genau das ist auch gleichzeitig ihr größtes Risiko. Sie machen Geld mit illegalen Inhalten. Die entsprechenden Rechteinhaber werden da natürlich ebenfalls ansetzen. Denn das gewerbliche Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien, ohne Lizenz, ist natürlich kein Pappenstiel. Da kann es sehr teuer werden bei einer erfolgreichen Klage. Aus Sicht der Industrie wäre es aber lohnenswerter die Verbindungsdaten zu bekommen. Ich denke mehr muss man dazu nicht sagen, es riecht hier ja schon nach einem entsprechenden Agreement. Auch hat es sich gezeigt das die Industrie auch an entsprechenden Stellen der Politik ansetzt, sprich bei der Gesetzgebung selbst. Das neue Urheberrecht zeigt es auch deutlich. Ganz zu schweigen von der Vorratsdatenspeicherung, im Bundesrat wurde darüber diskutiert die Daten auch zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu nutzen. Von alleine kommen unsere Politiker da sicherlich nicht drauf. :mrgreen:
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