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| Anzeige Nehmen wir mal an, man hat eine Internettseite und bietet dort Wallpapers an. Dabei sind das keine Wallpaper die man selber erstellt hat sondern welche die man kostenlos und frei massig im Internet bekommt. Ein Wallpaper stellt eine bekannte Sängerin und man bekommt nach einer Weile Post von einem Anwalt welcher eine Fotografin vertritt. Die Fotografin behauptet das dieser Wallpaper ein von Ihr geschossenes Bild ist und bittet dann zur Kasse (Schadensersatz). Auf der Homepage wäre aber ein netter Text, welcher besagt das die Bilder der Seite nicht alle selbst erstellt sind und wenn sich jemand gestört fühlt, genügt eine kleine Mail und das bemängelte Bild wird sofort entfernt. Kann man da nicht behaupten dass man nur ein Screenshot von dem Bild gemacht hat? Wäre das genauso eine Straftat? Wie kommt man aus dieser Klemme dann wieder raus, den der Anwalt würde sich das bestimmt gut bezahlen lassen. Müsste man dann nicht auch Angst haben das die abgebildete Person sich dann auch zur Wort meldet und Ihren Anwalt einschaltet? |
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| Also ich halte den "Disclaimer" wenn man es mal so nennen kann für unwirksam. Eine Urheberrechtsverletzung kann man hiermit nicht abwenden. Man könnte es ja schließlich auch mit MP3s und Warez etc. genauso machen. Ich stelle das ganze Zeugs mal online und wenn es jemanden stört, soll er es sagen. Aber so lange biete ich es einfach mal an. Ist jetzt ein wenig überspitzt, aber würde sich genauso verhalten. Das es an anderer Stelle auch "gratis" zu haben ist, ist unerheblich. Vielleicht hat derjenige eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder eine Lizenzgebühr bezahlt. Nur das es woanders für lau zu haben war, heißt noch nicht das auf dem Bild keine Urheberrechte liegen. Auch ist es egal ob es sich um ein Screenshot handelt oder um eine Kopie. Beides bildet schließlich das geschützte werk in gleicher Weise ab. Wenn man dies öffentlich zugänglich macht oder eben verbreitet, kann eine Urheberrechtsverletzung stattfinden. Ein Screener von einem Kinofilm ist schließlich auch verboten und ist sozusagen der "Screenshot" eines Filmes. Die abgelichtete Person selbst wird sich wohl kaum melden. Denn das Urheberrecht hat nur der Urheber, also der der das Bild auch erstellt hat, bzw. ein anderweitiger Rechteinhaber. Dies könnte eine Agentur oder ähnliches sein, zwar ggf. auch die abgelichtete Person, ist aber eher selten.
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Meistens bekommen die Fotografen auch die Berechtigung - aber eben nur die. |
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| Okay, dann ist es wohl das Beste, die betroffene Person zahlt dann den Schadensersatz und die Antwaltskosten, die so in etwa 811 Euro betragen könnten. Danke für die Informationen. |
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