Rechtsberatung
Jan Engel Frage & Antwort Fotolia.com

Unsere Empfehlung
E-Book Die Rechtssichere Website


Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2008, 23:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 4
Standard Urheberrechtsverletzung mit Screenshot


Anzeige

Nehmen wir mal an, man hat eine Internettseite und bietet dort Wallpapers an. Dabei sind das keine Wallpaper die man selber erstellt hat sondern welche die man kostenlos und frei massig im Internet bekommt.
Ein Wallpaper stellt eine bekannte Sängerin und man bekommt nach einer Weile Post von einem Anwalt welcher eine Fotografin vertritt. Die Fotografin behauptet das dieser Wallpaper ein von Ihr geschossenes Bild ist und bittet dann zur Kasse (Schadensersatz).

Auf der Homepage wäre aber ein netter Text, welcher besagt das die Bilder der Seite nicht alle selbst erstellt sind und wenn sich jemand gestört fühlt, genügt eine kleine Mail und das bemängelte Bild wird sofort entfernt.

Kann man da nicht behaupten dass man nur ein Screenshot von dem Bild gemacht hat? Wäre das genauso eine Straftat?

Wie kommt man aus dieser Klemme dann wieder raus, den der Anwalt würde sich das bestimmt gut bezahlen lassen.

Müsste man dann nicht auch Angst haben das die abgebildete Person sich dann auch zur Wort meldet und Ihren Anwalt einschaltet?
Mit Zitat antworten



  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2008, 23:25
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Urheberrechtsverletzung mit Screenshot


Also ich halte den "Disclaimer" wenn man es mal so nennen kann für unwirksam. Eine Urheberrechtsverletzung kann man hiermit nicht abwenden. Man könnte es ja schließlich auch mit MP3s und Warez etc. genauso machen. Ich stelle das ganze Zeugs mal online und wenn es jemanden stört, soll er es sagen. Aber so lange biete ich es einfach mal an.
Ist jetzt ein wenig überspitzt, aber würde sich genauso verhalten.

Das es an anderer Stelle auch "gratis" zu haben ist, ist unerheblich. Vielleicht hat derjenige eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder eine Lizenzgebühr bezahlt. Nur das es woanders für lau zu haben war, heißt noch nicht das auf dem Bild keine Urheberrechte liegen.

Auch ist es egal ob es sich um ein Screenshot handelt oder um eine Kopie. Beides bildet schließlich das geschützte werk in gleicher Weise ab. Wenn man dies öffentlich zugänglich macht oder eben verbreitet, kann eine Urheberrechtsverletzung stattfinden.
Ein Screener von einem Kinofilm ist schließlich auch verboten und ist sozusagen der "Screenshot" eines Filmes.

Die abgelichtete Person selbst wird sich wohl kaum melden. Denn das Urheberrecht hat nur der Urheber, also der der das Bild auch erstellt hat, bzw. ein anderweitiger Rechteinhaber. Dies könnte eine Agentur oder ähnliches sein, zwar ggf. auch die abgelichtete Person, ist aber eher selten.
__________________
hier klicken für die Forensuche

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2008, 23:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Urheberrechtsverletzung mit Screenshot


Zitat:
Dabei sind das keine Wallpaper die man selber erstellt hat sondern welche die man kostenlos und frei massig im Internet bekommt.
Und dabei sind genauso viele, bei denen gegen Urheberrecht verstoßen wird, wenn die Bilder nicht eindeutig dafür freigegeben sind
Zitat:
Ein Wallpaper stellt eine bekannte Sängerin und man bekommt nach einer Weile Post von einem Anwalt welcher eine Fotografin vertritt. Die Fotografin behauptet das dieser Wallpaper ein von Ihr geschossenes Bild ist und bittet dann zur Kasse (Schadensersatz).
Legitim und rechtlich zulässig.
Zitat:
Auf der Homepage wäre aber ein netter Text, welcher besagt das die Bilder der Seite nicht alle selbst erstellt sind und wenn sich jemand gestört fühlt, genügt eine kleine Mail und das bemängelte Bild wird sofort entfernt.
Bringt gar nichts. Man kann sich nicht von der Rechtsverletzung distanzieren. Und die Entfernung ist Pflicht, da kann man das noch so nett formulieren und bitten. Verstoß ist Verstoß.
Zitat:
Kann man da nicht behaupten dass man nur ein Screenshot von dem Bild gemacht hat? Wäre das genauso eine Straftat?
Ja. Da es sich genau genommen um eine Kopie des Urheberrechtlich geschützten Werkes handelt - und diese ist ohne Zustimmung auch nicht gestattet.
Zitat:
Wie kommt man aus dieser Klemme dann wieder raus, den der Anwalt würde sich das bestimmt gut bezahlen lassen.
Mit einem Anwalt Allein würde ich mich da nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. Aber ein Anwalt kann meistens mehr Nachlass herausschlagen als er selber kostet.
Zitat:
Müsste man dann nicht auch Angst haben das die abgebildete Person sich dann auch zur Wort meldet und Ihren Anwalt einschaltet?
Unter normalen Bedingungen hat auch die abgebildete Person das Recht darüber zu entscheiden, ob Bilder von ihr veröffentlicht werden oder nicht. Allerdings würde das keine Abmahnung mit sich bringen sondern lediglich die Aufforderung zur Entfernung. Bei Promis ist das aber etwas anders, da diese im allgemeinen Interesse stehen und durchaus damit leben müssen, abgebildet zu werden (es sei denn, es verstößt andere Persönlichkeitsrechte).
Meistens bekommen die Fotografen auch die Berechtigung - aber eben nur die.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2008, 07:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Urheberrechtsverletzung mit Screenshot


Okay, dann ist es wohl das Beste, die betroffene Person zahlt dann den Schadensersatz und die Antwaltskosten, die so in etwa 811 Euro betragen könnten.

Danke für die Informationen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Screenshot aus Online-Rollenspiel - eigene schöpferische Leistung? MathiasL. Urheberrecht 3 12.08.2008 16:31
screenshot von webcam versenden jaguar_Racer281 Strafrecht & Internet 3 13.06.2008 10:21
Screenshot GDmaster Urheberrecht 1 07.02.2008 20:46
urheberrechtsverletzung thompson Urheberrecht 0 21.04.2005 18:52



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:49 Uhr.



SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11