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| Würde sagen ja, wenn die Betreiber der Seite keine entsprechenden Rechte hierfür besitzen. Somit wäre auch der Download ggf. rechtswidrig. Davon ist wohl auszugehen. Es wäre ja schlicht lächerlich anzunehmen, die User würden die Dateien nach dem "Probehören" wirklich löschen und sich dann kaufen, wenn sie den Titel doch schon auf ihrer Festplatte zur Verfügung haben. Ein solches Konzept darf wohl angezweifelt werden, sofern nicht mit DRM Maßnahmen gearbeitet wird, welche eine Datei nach einmaligen hören wirklich sperrt.
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| Können ja, es gibt schließlich eine IP-Adresse die nachweisbar ist.
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| ok stümmt hab ich nit bedacht mit der ip |