Hallo,
ich frage mich, wie es eigentlich bezüglich Abmahnungen & Wettbewerbs-, Urheberrechts- & Markenrechtsstreitigkeiten aussieht, wenn das beschuldigte/beklagte Unternehmen seinen Sitz im europäischen Ausland bzw. der Schweiz hat, aber seine Angebote über eine .de-Domain auch in Deutschland vertreibt?
Eine Impressumpflicht nach deutschem TDG besteht dann auch, da hat es schon ein Urteil zu gegeben (In dem Fall handelte es sich allerdings um eine deutsche Ltd.-Niederlassung).
Wie sieht es mit der Gerichtsbarkeit aus? Müsste z.B. ein deutscher Abmahnanwalt seine Forderungen vor einem niederländischen Gericht geltend machen, wenn das betroffene Unternehmen von dort aus operiert?
Die dortigen Urteile zum Onlinerecht werden mit Sicherheit nicht mit den deutschen vergleichbar sein. Hinzukommt, dass z.B. kostenpflichtige Abmahnungen nur in Deutschland möglich sind. Meines Wissens verfügt kein anderes europäisches Land über diese Regelung. Ein Firmensitz im Ausland müsste somit für viele klagewütige Zeitgenossen eine Abschreckung sein?
Wie sieht es mit der Vollstreckbarkeit deutscher Urteile im Ausland aus, falls sich eine deutsches Gericht für zuständig berufen fände?