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Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2008, 16:03
ms0 ms0 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 2
Standard Frage zur Rechtsberatung


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Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet.


Frage: Ist eine Beratung unter Privatpersonen erlaubt? Wieso dürfen nur Rechtsanwälte im Einzelfall weiterhelfen?

Schönes Wochenende!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2008, 16:56
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Frage zur Rechtsberatung

Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist dies nur bestimmten Berufen erlaubt, u.a. Rechtsanwälten. Es gibt ein paar Ausnahmen wie den Steuerberater oder Patentanwälte, diese dürfen ebenfalls Rechtsberatung leisten. Es bedarf hierzu immer eine entsprechende Zulassung, was eine entsprechende Ausbildung voraussetzt. Dies soll dem Mandanten eine Sicherheit geben, das er auch fähige Beratung erhält. Gerade im juristischen bedarf es einer entsprechenden Ausbildung und eines Kenntnisstandes.

Was jetzt mit "unter Privatpersonen" zu sehen ist, kann man auslegen wie ich finde.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2008, 17:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage zur Rechtsberatung

Ergänzend sei gesagt, dass ab 1.7.2008 das neue RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) in Kraft treten soll.
Die Rechtsberatung bleibt zwar immer noch den Anwälten vorbehalten, aber es gibt auch einige Öffnungen gegenüber karitativen Verbänden, im Freundes- und Familienkreis (das dürfte das sein, was du gemeint hast), und im eingeschränkten Maße im Zuge der gewerblichen Tätigkeit (also zum Beispiel Architekten)
Vor allem in folgenden Bereichen
- allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe
- Geltendmachung unstreitiger Ansprüche
- Mitwirkung bei einem Vertragsschluss oder einer Vertragskündigung

Habe es gefunden
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2840.pdf
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