hallo,
meiner Meinung nach muss man sehen, wie die Gerichte diese Fälle beurteilen. Wenn dem anderen Domaininhaber Rechte an dem Namen zustehen (weil er selber genau so heißt wie der Domainname oder weil Markenschutz für die Bezeichnung besteht) und der Inhaber der Umlaut-Domain keine solcher Rechte nachweisen kann, sollte man die Domain wohl freigeben.
Wenn beide Domaininhaber gleichwertige oder keine Namens- oder Markenrechte geltend machen können, muss man abwarten, ob hier die erste Registrierung der ae, oe oder ue Domain einen Einfluss darauf haben, wem die Gerichte die Doamin zusprechen.
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=251
http://www.e-recht24.de/news/domainrecht/217.html
http://www.meinwebworker.de/index.ph...ema=1409031801
Allerdings sollte man einen Anwalt aufsuchen, wenn kommerzielle Interessen von der Domain abhängen.
mfG