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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2008, 22:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 3
Standard computerbetrug im ausland. onlinepoker-abuse


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Hi,

ich habe da eine Frage zu folgendem Szenario:

Um in D mit Echtgeld Online-Poker spielen zu können, muss ich eine Verbindung zu einem Deutschen Konto herstellen. Damit die Ausländischen Anbieter das Konto zulassen muss es verifiziert werden. Dies wird durch die Überweisung eines oder mehrerer kleiner Beträge zwischen 0.01€ und 0.99€ bewerkstelligt die als Passwort fungieren.

Was wenn man diesen Vorgang nun beliebig oft wiederholen könnte (unter der Annahme das dafür eine wie auch immer geartete Sicherheitssperre überwunden werden müsste). Für mich eine klare Sache: Computerbetrug!

da:
"
.....
Der Tatbestand umfasst zwei generelle Merkmale:

1. es muss eine Datenverarbeitung vorliegen
2. diese wird beeinflusst
.
sowie
.

# die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
# die unbefugte Verwendung von Daten
.....
(kopiert aus §263).

Die eigentliche Unklarheit meinerseits besteht momentan darin, wie es mit der Gerichtsbarkeit aussieht. Denn Online-Poker ist meines Wissens nach in D untersagt sofern nicht staatlich lizenziert - was in dem fall nicht zutrifft. Wäre eine Klage gegen den Betrüger aufgrund des o.g. Sachverhaltes - eingeleitet durch das Online-Poker Unternehmen - wahrscheinlich? Bzw. einfach umzusetzen?

Nach welchem Recht würde eine solche Klage zustande kommen (Unternehmenssitz in den USA)? Annahme: Der Betreiber stellt 2 Domains zur Verfügung. Eine .de und eine .com Domain wobei auf der .de Domain ausschliesslich die Spielgeld Variante der Software existiert.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2008, 23:10
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: computerbetrug im ausland. onlinepoker-abuse

Irgendwie hast du da etwas vergessen: §263a StGB

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen (dadurch) beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Man kann nicht einfach nur zwei nehmen, man muss alle entscheidenden erfüllen.
Ich würde hier den Tatbestand aber denoch bejahen, ohne das jetzt genauer zu prüfen, aber auf die Schnelle gesagt könnte hier durchaus ein solcher Fall vorliegen. Das Poker in D. mit Geld verboten ist, tut in diesem Fall ja nichts zur Sache. Die eigentliche Tat um die es hier geht, ist die Bereicherung.
Welches Recht hier zugrunde gelegt wird, ist bei Onlinetaten immer so oder so möglich, meist aber das, welches einfacher zu realisieren ist. Schließlich kann man sagen das die Tat sowohl in Deutschland, Täter saß hier vor dem Rechner, als auch in den USA getätigt wurde, denn dort stand ggf. der Server auf dem die "Tat" erfolgte bzw. verarbeitet wurde durch eine Datenverarbeitung.
Man kann nach Tatort und dem Ort wo der Erfolg der Tat eingetreten ist hier unterscheiden. Einer befindet sich im Inland, einer im Ausland.

Eine Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts ist aus meiner Sicht auf jeden Fall gegeben, da auch der finale Erfolg, also der Vermögensgewinn, auch in Deutschland eintreten sollte.
Wenn das geschädigte Unternehmen auch in D. tätig ist, wäre dies auch anzunehmen.

Da die Thematik bei Straftaten im Internet kompliziert ist, gerade was die Anwendbarkeit des StGB betrifft, empfehle ich
h**p://www.ri-on.de/Publikation/onlineflyer/leseproben/leseprobe_internet-strafrecht.pdf
zu lesen, hier wird nähres dazu erläutert, was jetzt hier den Rahmen sprengen würde.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2008, 23:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 3
Standard AW: computerbetrug im ausland. onlinepoker-abuse

hi,

vielen dank für die schnelle antwort.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.01.2008, 00:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: computerbetrug im ausland. onlinepoker-abuse

Zitat:
Um in D mit Echtgeld Online-Poker spielen zu können, muss ich eine Verbindung zu einem Deutschen Konto herstellen. Damit die Ausländischen Anbieter das Konto zulassen muss es verifiziert werden. Dies wird durch die Überweisung eines oder mehrerer kleiner Beträge zwischen 0.01€ und 0.99€ bewerkstelligt die als Passwort fungieren.

Was wenn man diesen Vorgang nun beliebig oft wiederholen könnte (unter der Annahme das dafür eine wie auch immer geartete Sicherheitssperre überwunden werden müsste). Für mich eine klare Sache: Computerbetrug!
Begeht derjenige, der sich dem Spiel dann hingibt nicht auch eine Straftat, weil er an illegalem Glücksspiel teilnimmt?
Zitat:
Wäre eine Klage gegen den Betrüger aufgrund des o.g. Sachverhaltes - eingeleitet durch das Online-Poker Unternehmen - wahrscheinlich? Bzw. einfach umzusetzen?
Ich persönlich würde sagen ja, da das Unternehmen durchaus davon ausgehen, das hier Betrug vorliegt. Allerdings würde ich den nicht nach deutschem Recht sehen (andere Rechtssysteme haben diesen Tatbestand sicherlich auch, vielle3icht mit anderen Merkmalen) sondern nach dem Recht des Unternehmensitzes.
Das deutsche Recht würde ich schon deswegen ausschließen, da es sich an deutsche Kunden mit einem separaten Angebot wendet - also nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Unternehmen "bereit" ist, sich dem deutschem Recht mit der Echtgeld-Variante zu "unterstellen".
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  #5 (permalink)  
Alt 20.01.2008, 01:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 3
Standard AW: computerbetrug im ausland. onlinepoker-abuse

Hi aaky,

Zitat:
Das deutsche Recht würde ich schon deswegen ausschließen, da es sich an deutsche Kunden mit einem separaten Angebot wendet - also nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Unternehmen "bereit" ist, sich dem deutschem Recht mit der Echtgeld-Variante zu "unterstellen".
Ich bin mir nicht sicher ob dies der Fall ist. Konkret gibt es eine EC-ELV Zahlungsoption die in deutscher Sprache als ausschliesslich für deutsche Kunden zugänglich offeriert wird und zwar auf der .com Domain.

Zitat:
Begeht derjenige, der sich dem Spiel dann hingibt nicht auch eine Straftat, weil er an illegalem Glücksspiel teilnimmt?
Genau da setzt der Gedanke an, dass das Unternehmen es möglicherweise für - sagen wir "Abwägenswert" hält sich für eine von zwei Varianten zu entscheiden (unabhängig davon was passierte wenn die Staatsanwaltschaft von einer solchen rechtswidrigen Aktion wind bekäme):

Ein solcher Fall könnte doch - so mein Gedankengang - für derlei Aufsehen sorgen, dass sich der Gesetzgeber dazu veranlasst sehen könnte, sich Gedanken um eben diese Wege des Glücksspiels zu machen mit dem Ziel, diese zu unterbinden. Denn das Glücksspiel ist nach meinem Kenntnisstand in der derzeit in D zugänglichen Variante illegal und wird trotz Wissens der Betreiber um die fehlende Legitimität weitergeführt und gezielt zugänglich gemacht. Sollte der Beteiber solcher Dienste nun eine ähnliche befürchtung haben, nämlich den Totalausfall von Einnahmen durch eine ausweitung bzw. änderung der derzeitigen Gesetzeslage in D bleiben Ihm 2 Varianten zur Handlungsentscheidung. 1. Verluste durch Abuse hinnehmen und kleiner Verlust oder dagegen vorgehen und das riskieren eines totalverlustes durch das hohe aufsehen.

Allerdings alles hoch spekulativ.
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